16 / MaklerIntern - Archiv

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Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus den MaklerIntern-Ausgaben der letzten Jahre.

Innovationen in der Versicherungsbranche

07. Juni 2021, Riskexperts | Wirtschaft & Steuern

Digitalisierung von Besichtigungen
Digitalisierung findet inzwischen in fast allen Bereichen des täglichen Lebens statt und macht auch vor der Versicherungsbranche nicht halt. Einige der großen Versicherer haben Ihre Hausaufgaben bereits gemacht und sie sichern sich einen immer größeren Marktanteil innerhalb der traditionell eher konservativen Versicherungsbranche.

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Der ÖVM Rechtsservice startet neu durch

07. Juni 2021, Mag. Markus Freilinger | Intern

Als Interessensvertretung für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten unterstützt der ÖVM seine Mitglieder in beruflichen Belangen, auch durch das ÖVM-Rechtsservice. Nunmehr wurde meine Kanzlei vom Österreichischen Versicherungsmaklerring mit der Betreuung von Mitgliedern im Rahmen des ÖVM-Rechtsservice beauftragt.

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E-Bikes und ihre versicherungsmäßigen Tücken

27. Mai 2021, Dr. Wolfgang Reisinger | Recht

Einleitung

Im Jahr 2020 war jedes vierte verkaufte Fahrrad mit einem elektrischen Antrieb versehen. Das hat seine Folgen: Von 39 getöteten Fahrradfahrern waren 19 E-Biker, unzählige andere wurden teils schwer verletzt. Wenn auch die Anzahl der Alleinunfälle wegen der Unterschätzung der Gefahren und der deutlich höheren Geschwindigkeit relativ groß ist, kommt es doch immer wieder zu Kollisionen mit rechtlichen Konsequenzen. Dieser Beitrag soll klarstellen, wann Versicherungen zahlen und wann nicht.

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VersVG-Bestimmungen in der Praxis

27. Mai 2021, Gerhard Veits | Recht

§ 38 VersVG (Erstprämienverzug)

(1) Ist die erste oder einmalige Prämie innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung nicht gezahlt, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nicht innerhalb dreier Monate vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend gemacht wird.

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