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Gesetzliche Änderung zur „Roten Kennzeichentafel“

Avatar of Schopper Michael Schopper Michael | 07. Juni 2021 | Wirtschaft & Steuern

Für Fahrrad-Heckträger werden häufig rote Kennzeichentaferln verwendet.

Die Verwendung einer roten Kennzeichentafel ist nicht verpflichtend. Das „Ummontieren“ der hinteren weißen Kfz-Kennzeichentafel auf den Fahrradträger ist weiterhin erlaubt. Die Kfz-Lenkerin/der Kfz-Lenker muss sich aber jedenfalls für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden, wenn die hintere weiße Kennzeichentafel durch den Fahrradträger oder die damit transportierten Fahrräder verdeckt wird.

WICHTIG: Mit 12. April 2021 trat eine Änderung hinsichtlich der roten Kennzeichen in Kraft. Neu ausgegebene rote Kennzeichentafeln tragen ab sofort das Internationale Unterscheidungszeichen (EU-Emblem), so wie bisher die weißen Tafeln.

Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer bereits eine rote Tafel hat, kann jedoch seit dem 12. April ein neues rotes Kennzeichen bei einer Zulassungsstelle bestellen.

Möchte man ab sofort im Ausland (auch innerhalb der EU bzw des EWR) weiterhin das „alte“ rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen verwenden, dann muss das „A“-Pickerl angebracht werden.

ACHTUNG
bei Fahrzeugwechsel oder Besitzerwechsel.

Wird bei einem regulären „weißen“ Kennzeichen mit dazugehörig ausgegebener roter Kennzeichentafel ohne EU-Emblem ein Fahrzeugwechsel bzw. Besitzerwechsel durchgeführt und wird das KFZ-Kennzeichen beibehalten, so darf die „alte“ rote Tafel nicht weiterverwendet werden. Diese ist dann zwingend durch eine neue rote Kennzeichentafel inkl. EU-Emblem zu ersetzen.

Somit sollten Kunden die ein rotes Kennzeichen besitzen und zB einen Fahrzeugwechsel des KFZ durchführen wollen künftig dringend darauf hingewiesen werden, dass das rote Kennzeichen „getauscht“ werden muss.
Weiters ist zu berücksichtigen, dass die Neuausstellung einer neuen roten Kennzeichentafel einige Tage in Anspruch nimmt.