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Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus den MaklerIntern-Ausgaben der letzten Jahre.

Die Gefahr der Natur

15. März 2021, Mag. Alexander Gimborn | Wirtschaft & Steuern

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Naturkatastrophen weltweit stark gestiegen. Auch Österreich ist gefährdet. Durch die Topografie in Österreich gilt jedes Bundesland als Risikogebiet für Naturkatastrophen. Hierzulande sind es vor allem Extremwetterereignisse wie Stürme, Hochwasser, Schnee und Hagel, Hitzewellen sowie die unterschätzte Erdbebengefahr die Präventivmaßnahmen immer wichtiger machen. In Österreich gibt es keine Region, die nicht von Extremwetterereignissen betroffen sein kann. Risiken und Risikozonen sind den Menschen zu wenig bekannt. Eine Vielzahl von Studien zeigen deutlich, dass die Menschen die Gefahren, die von Extremwetterereignissen ausgehen, stärker unterschätzen als bislang angenommen. Trotz einiger Hochwasserereignisse in den letzten Jahren, wissen derzeit nur ca. 40 Prozent der Befragten, dass sich ihr Wohnort in einer Hochwassergefährdungszone befindet. Ein Grund mehr, unsere tägliche Arbeit als „Risikomanager“ in diese Richtung nicht neu zu überdenken, aber sensibilisieren sollten wir es auf alle Fälle. Die möglichen Erhöhungen in der Sparte Sturm bzw in der Naturkatastrophendeckung sollten wir nicht vernachlässigen.
Somit freut es mich besonders, Ihnen einen profunden Kenner der Geologie, Mag. Ludwig Fegerl vorzustellen, der uns in den folgenden Zeilen seine Sicht der Geologie und deren Gefahr schildert.

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VersVG-Bestimmungen in der Praxis § 34 VersVG (Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers)

15. März 2021, Gerhard Veits | Recht

§ 34 VersVG (Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers)

(1) Der Versicherer kann nach dem Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, daß der Versicherungsnehmer jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist.

(2) Belege kann der Versicherer insoweit fordern, als die Beschaffung dem Versicherungsnehmer billigerweise zugemutet werden kann.

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Cybercrime 2021: Bring Your Own Device-Klausel schafft Cybersicherheit

15. März 2021, markel | Recht

Die Cyber-Versicherung gilt als die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts. Neben dem steigenden Bewusstsein seitens der Wirtschaft wächst auch das Risiko konsequent. Ein Trend, den Remote Work und Home Office im vergangenen Jahr noch verschärft haben. Gerade der Einsatz privater Hard- und Software zur beruflichen Nutzung (BYOD) ruft zahlreiche IT-Sicherheitsrisiken auf den Plan.

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Serie Kündigungsrecht Widerruf einer Kündigung führt letztendlich doch zu einer Leistungspflicht des Versicherers

15. März 2021, Mag. Alexander Meixner | Recht

Ein einseitiger Widerruf einer Kündigung ist nicht möglich und daher unwirksam. Widerruft ein Versicherungsnehmer jedoch während eines aufrechten Versicherungsverhältnisses, so trifft den Versicherer eine Zurückweisungsverpflichtung, da dieser Widerruf rechtlich als Anbot zur Fortsetzung des bisherigen Versicherungsverhältnisses seitens des Versicherungsnehmers zu werten ist. Kommt die Assekuranz dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach, so gilt das Schweigen als Zustimmung zur Fortsetzung.

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Mutter, Vater, Kind, Vorsorge

09. März 2021, Mag. Erwin Weintraud | Wirtschaft & Steuern

Sieben von zehn Eltern beabsichtigen mit einer Vorsorge einen finanziellen Grundstein für ihre Kinder zu legen. Das zeigt eine Umfrage des Gallup Instituts im Auftrag der Wiener Städtischen vom Juni 2019. Befragt wurden 500 in Österreich lebende Eltern ab 25 Jahren mit zumindest einem Kind bis 14 Jahre im gemeinsamen Haushalt. Das Bedürfnis, die eigenen Kinder abzusichern ist also groß. In Zahlen ausgedrückt sind es pro Kind 75 Euro, die Eltern im monatlichen Durchschnitt für die Vorsorge ausgeben

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Elektronische Zustellung (E-Zustellung)?

09. März 2021, Mag. Alexander Meixner | Recht

Mit 1.1.2020 trat das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E-Government-Gesetz (E-GovG) in Kraft. Durch das Recht auf elektronischen Verkehr haben Bürger sowie Unternehmen das Recht auf elektronische Zustellung von bundesbehördlichen Dokumenten. Eine zentrale Rolle des elektronischen Verkehrs kommt dabei der elektronischen Zustellung nach dem Zustellgesetz (ZustG) zu. Dieses wurde im Dezember 2018 novelliert und die Bestimmungen sind Anfang 2020 anwendbar, um einen attraktiven und vor allem sicheren Kommunikationskanal für öffentlich rechtliche Belange zu schaffen.

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