VSH Umbrella Deckung

Umbrella Deckung Vermögenschadenhaftpflicht für ÖVM-Mitglieder

Die Umbrella-Deckung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler (ÖVM) gewährt Versicherungsschutz, wenn ein mitversichertes Mitglied von Dritten auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen eines reinen Vermögensschadens in Anspruch genommen wird.

Versichert ist die rechtlich zulässige Tätigkeit der Versicherungsvermittlung. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Gewerbetreibenden von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.

Deckung

Versichert sind insbesondere Schäden aus der beruflichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler gemäß § 94 Z 76 GewO

Gesamtdeckung für Mitglieder des ÖVM: 10.000.000 EUR
Jahreshöchstleistung Umbrella-Deckung: 20.000.000 EUR
Sublimit „wissentliche Pflichtverletzung“: 1.000.000 EUR 1-fach

Hinweise

  • Die Umbrella-Gruppendeckung greift erst nach Erschöpfung der Primärversicherung(en) der mitversicherten Mitglieder (Attachment Point = erschöpfte Versicherungssumme(n) des/ der jeweiligen Grundvertrags/Grundverträge).
  • Es handelt sich um eine Vorwärtsversicherung. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Verstöße, die frühestens ab Beginn des Versicherungsschutzes am 01.02.2026 eintreten. Eine Rückwärts- bzw. Vordeckung besteht nicht.
  • Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist zudem, dass das mitversicherte Mitglied ab dem 01.02.2026 Mitglied im ÖVM ist. Für Mitglieder, die dem ÖVM erst nach dem 01.02.2026 beitreten, beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem jeweiligen Beitrittsdatum.

Ablauf im Schadenfall

Im Schadenfall bittet der Assekuradeur um eine möglichst frühzeitige Meldung, idealerweise bevor die Deckungssumme der Grundversicherung ausgeschöpft ist. Das Mitglied sendet die Schadenmeldung zunächst an den Versicherungsnehmer (Österreichischer Versicherungsmaklerring). Dieser leitet die Meldung anschließend an den Makler oder den Assekuradeur weiter.

Nach Eingang der Informationen erstellt der Assekuradeur zunächst eine erste Einschätzung und stimmt das weitere Vorgehen ab. Anschließend prüft er die Entscheidung des Grundversicherers auf ihre Richtigkeit. Darüber hinaus führt er eine eigenständige Bewertung des zugrunde liegenden Sachverhalts sowie der rechtlichen Situation durch. Während des gesamten Prozesses begleitet der Assekuradeur den Versicherungsnehmer und das Mitglied und unterstützt sie bei allen weiteren erforderlichen Schritten.

Verischerungsmakler 
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Eichhornstraße 38
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Assekuradeur
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