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Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus den MaklerIntern-Ausgaben der letzten Jahre.

Laienrichter

04. Oktober 2021, Mag. Alexander Meixner | Recht

Die Laienrichterbeteiligung wurde in Österreich Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Die Beteiligung des Volkes an der Gerichtsbarkeit gilt als die Verwirklichung der politischen Forderung zur Begrenzung der absoluten Macht des Monarchen. Laienrichter gibt es im gerichtlichen Strafverfahren, aber auch in der Handels-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

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Zusammenarbeit DONAU und ÖVM

30. September 2021, Schopper Michael | Intern

Der ÖVM freut sich, den ÖVM-Mitgliedsbetrieben ein umfassend ausverhandeltes Klauselpaket für die Gewerbeversicherung der Donau Versicherung präsentieren zu können. Dieses steht allen ÖVM-Kollegen ab sofort über die ÖVM Homepage zur Verfügung.

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Der frühe Vogel fängt den Wurm….

30. September 2021, Mag. Erwin Weintraud | Wirtschaft & Steuern

So ziemlich jeder kennt diesen Ausspruch – und gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist er besonders treffend. Als Vermittler werden wir häufig mit der Frage konfrontiert, wie und ab wann Kinder abgesichert werden können. Das stellt uns vor doch einige Herausforderungen, auf die wir hier ein wenig eingehen möchten.

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Der Maklervertrag als Alleinvermittlungsauftrag

14. Juni 2021, Mag. Alexander Meixner | Recht

Alleinvermittlungsauftrag - § 14 MaklerG

(1) Verpflichtet sich der Auftraggeber, für das zu vermittelnde Geschäft keinen anderen Makler in Anspruch zu nehmen, so liegt ein Alleinvermittlungsauftrag vor. Bei diesem muss sich der Makler nach Kräften um die Vermittlung bemühen.

(2) Der Alleinvermittlungsauftrag kann nur befristet auf angemessene Dauer abgeschlossen werden. Gleiches gilt für jede Verlängerung.

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Fallstricke – Ermittlungsstrafrechtsschutz

14. Juni 2021, Ing. Mirko Gernot Ivanic | Recht

Bei vielen Rechtsschutzversicherern gilt seit dem Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes (2008) in der Grunddeckung das Ermittlungsstrafverfahren als mitversichert. Der Deckungsumfang dieses unbedingt notwendigen Rechtsschutzbausteins ist jedoch bei den am Markt vertretenen Assekuranzen unterschiedlich gestaltet, was im Schadensfall – je Bedingungswerk – zu Deckungslücken mit erheblich nachteiligen Folgen für den Versicherungsnehmer führen kann.

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