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SVS-Programm – Selbständig Gesund

Avatar of Mag. Alexander Meixner Mag. Alexander Meixner | 07. Juni 2021 | Wirtschaft & Steuern

Unter dem Motto: „Vorbeugen ist besser als heilen!“ führte die Sozialversicherung der Selbständigen (vormals: Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft) im Jänner 2012 bundesweit ein neues Vorsorgeprogramm ein. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und besteht im Grunde aus einer Vorsorgeuntersuchung, die mit einer Zielvereinbarung zwischen Patient und Arzt gekoppelt ist. Wird diese Vereinbarung eingehalten, so wird der Selbstbehalt bei ambulanten Leistungen von 20% auf 10% reduziert.

Zielsetzung
Ziel dieses Programmes ist es, gesundheitsbewusstes Verhalten und Eigeninitiative zu stärken, um so die Gesundheit zu verbessern oder diese länger zu erhalten. Werden Krankheiten frühzeitig erkannt bzw. verhindert, können damit auch Kosten für Behandlungen und Therapien gespart werden. Auf lange Sicht gesehen zielt das Programm darauf ab, die Anzahl der gesunden Lebensjahre der Versicherten zu erhöhen und somit die Ausgaben für Kurativmedizin zu senken.

Programmablauf
Zunächst wird der aktuelle Gesundheitszustand im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung erhoben. Diese Erhebung dient dann als Basis für die individuelle Zielvereinbarung. Fünf Parameter, die jedermann selbst beeinflussen kann, stehen im Mittelpunkt des Programmes:
■ Blutdruck
■ Gewicht
■ Bewegung
■ Tabak
■ Alkohol

Sind alle Gesundheitsbereiche in Ordnung, so lautet das Gesundheitsziel: „Gesundheit erhalten!“. Zeigen die Resultate Handlungsbedarf, heißt es: „Gesundheit verbessern!“ Ist Verbesserungspotential gegeben, legt der Arzt gemeinsam mit dem Patienten fest, wie und innerhalb welchen Zeitraumes der eine oder andere Bereich, beispielsweise durch Bewegung, Raucherentwöhnung oder blutdrucksenkende Lebensweise, verbessert werden kann.

Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes – mindestens 6 Monate – gibt es ein Evaluierungsgespräch, bei dem seitens des Arztes überprüft wird, ob die gesteckten Gesundheitsziele erreicht wurden. Ist dies gelungen, so beträgt der Selbstbehalt für alle ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen nur noch 10% statt 20%.

Um in den Genuss des reduzierten Selbstbehaltes zu gelangen, muss ein Antrag gestellt werden. Der verbesserte Gesundheitszustand muss bei Über-40-Jährigen nach zwei Jahren und bei Unter-40-Jährigen nach drei Jahren einer neuerlichen Überprüfung unterzogen werden.

Zielerreichung
Das Gesundheitsziel gilt als erreicht, wenn die gestellten Aufgaben in allen fünf Teilbereichen erfüllt wurden. Es sind jedoch Ausnahmen aus medizinischen Gründen – beispielsweise Schwangerschaft, Knochenbruch oder chronische Krankheiten – zulässig. Diese können vom Arzt individuell festgelegt werden. Der Mediziner fungiert in einem solchen Fall als Gutachter.

Das Programm Selbständig Gesund ist so konzipiert, dass gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt wird. Der augenblickliche Gesundheitszustand ist für die Zielerreichung irrelevant, beurteilt wird das Verhalten von zumindest sechs Monaten zwischen Feststellung des Gesundheitszustandes und Überprüfung der festgelegten Gesundheitsziele.

Wird daher im Rahmen des Gesundheitschecks festgestellt, dass alle Bereiche erfüllt sind, so müssen diese zumindest sechs Monate gehalten werden. Belohnt wird folglich auch der Erhalt der Gesundheit.