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Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus den MaklerIntern-Ausgaben der letzten Jahre.

Kündigung vinkulierter Versicherungsverträge

14. März 2022, Mag. Alexander Meixner | Recht

Im Gegensatz zum Pfandrecht oder zur Zession sind Vinkulierung bzw. Devinkulierung keine juristischen Begriffe, haben sich aber im versicherungsrechtlichen Sprachgebrauch etabliert. Man findet diese Form der „weichen“ Sicherstellung beispielsweise in der Lebensversicherung, der KFZ-Kaskoversicherung oder in der Gebäude-Feuerversicherung.

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EUT – eine Abkürzung, die unsere Wirtschaft nachhaltig beschäftigen wird

14. März 2022, Riskexperts | Wirtschaft & Steuern

„Nachhaltigkeit“ ist für uns Österreicher:innen kein Fremdwort, und das ist gut so. Seit vielen Jahren begleitet uns dieser Begriff und er hat in zahlreichen Bereichen unseres Alltags Einzug gehalten: Wir engagieren uns bei der Mülltrennung oder beim Recyclen von Verpackungen, wir entscheiden uns immer öfter für Elektroautos, grüne Energie, plastikfreie Verpackungen und vieles mehr – dies ist aber erst der Anfang eines bevorstehenden Paradigmenwechsels.

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Präzedenzfall

14. März 2022, Mag. Alexander Meixner | Recht

Oftmals findet sich in Schreiben von Versicherungsunternehmen folgende oder ähnliche Formulierung: „Die Entschädigung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung und ohne Präjudiz.“

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Beitrags- und leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2022

14. März 2022, Mag. Alexander Meixner | Wirtschaft & Steuern

Anmerkungen Höchstbeitragsgrundlage
Bei der Höchstbeitragsgrundlage handelt es sich um eine Einkommensschwelle, bis zu deren Höhe Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Im Jahr 2022 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage bei unselbständig Erwerbstätigen (14 Zahlungen pro Jahr) € 5.670,00 brutto monatlich bzw. bei Selbständigen/Unternehmern € 6.615,00 brutto monatlich. Aufs Jahr gesehen sohin € 79.380,00 brutto.

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was ist das ...

14. März 2022, Mag. Alexander Meixner | Wirtschaft & Steuern

Wohnungseigentümergemeinschaft
Eigentum im Sinne des ABGB ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache, über diese nach Willkür zu verfügen und jeden anderen davon auszuschließen. Es gilt in diesem Zusammenhang das Allein- vom Miteigentum zu unterscheiden. Normalerweise hat nur eine Person, die auch verfügungsberechtigt ist, das alleinige Eigentum an einer Sache. In einigen Fällen können jedoch mehrere Personen Eigentümer derselben Sache sein. Man spricht dann auch von einem gemeinschaftlichen Eigentum, das sich in Gesamthandeigentum und Miteigentum gliedern lässt.

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