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Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus den MaklerIntern-Ausgaben der letzten Jahre.

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Der Maklervertrag als Alleinvermittlungsauftrag

14. Juni 2021, Mag. Alexander Meixner | Recht

Alleinvermittlungsauftrag - § 14 MaklerG

(1) Verpflichtet sich der Auftraggeber, für das zu vermittelnde Geschäft keinen anderen Makler in Anspruch zu nehmen, so liegt ein Alleinvermittlungsauftrag vor. Bei diesem muss sich der Makler nach Kräften um die Vermittlung bemühen.

(2) Der Alleinvermittlungsauftrag kann nur befristet auf angemessene Dauer abgeschlossen werden. Gleiches gilt für jede Verlängerung.

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was ist das ...

16. März 2021, Mag. Alexander Meixner | Wirtschaft & Steuern

Degressive Abschreibung – volle Anwendbarkeit ab 2021

Im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 kam es zu Änderungen bei der Abschreibung (AfA). Als Alternative zur linearen und Substanzwertabschreibung wird die degressive AfA (Abschreibung für Abnutzung) eingeführt.

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Der Beratungsprozess in der betrieblichen Altersvorsorge (BAV)

16. März 2021, Mag. Alexander Meixner | Wirtschaft & Steuern

Betriebswirtschaftliche Voraussetzungen Instrumente der BAV sind nur für finanziell gut aufgestellte Unternehmen, die aufgrund einer detaillierten Unternehmensplanung abschätzen können, dass sie auch in Zukunft entsprechende Erträge erzielen werden, passend. Schließlich kommt es durch eine Pensionszusage zu einer unwiderruflichen Verpflichtung, die finanzielle Mittel bindet und somit diese letztlich dem Unternehmen entzieht.

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Serie Kündigungsrecht Widerruf einer Kündigung führt letztendlich doch zu einer Leistungspflicht des Versicherers

15. März 2021, Mag. Alexander Meixner | Recht

Ein einseitiger Widerruf einer Kündigung ist nicht möglich und daher unwirksam. Widerruft ein Versicherungsnehmer jedoch während eines aufrechten Versicherungsverhältnisses, so trifft den Versicherer eine Zurückweisungsverpflichtung, da dieser Widerruf rechtlich als Anbot zur Fortsetzung des bisherigen Versicherungsverhältnisses seitens des Versicherungsnehmers zu werten ist. Kommt die Assekuranz dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach, so gilt das Schweigen als Zustimmung zur Fortsetzung.

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Elektronische Zustellung (E-Zustellung)?

09. März 2021, Mag. Alexander Meixner | Recht

Mit 1.1.2020 trat das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E-Government-Gesetz (E-GovG) in Kraft. Durch das Recht auf elektronischen Verkehr haben Bürger sowie Unternehmen das Recht auf elektronische Zustellung von bundesbehördlichen Dokumenten. Eine zentrale Rolle des elektronischen Verkehrs kommt dabei der elektronischen Zustellung nach dem Zustellgesetz (ZustG) zu. Dieses wurde im Dezember 2018 novelliert und die Bestimmungen sind Anfang 2020 anwendbar, um einen attraktiven und vor allem sicheren Kommunikationskanal für öffentlich rechtliche Belange zu schaffen.

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