Stichwort "klausel" / MaklerIntern - Archiv

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Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus den MaklerIntern-Ausgaben der letzten Jahre.

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Leitungswasser im Eigenheim – Der Vergleich der 72 Stunden Klausel

11. Dezember 2023, Mag. Alexander Gimborn | Recht

Wir als Versicherungsmakler/innen kennen Sie doch, die diversen „Spielregeln“, die sogenannten Obliegenheiten, die nicht einklagbaren Forderungen.
Prinzipiell sind die Obliegenheiten doch ein begrüßenswertes Gut, regeln diese das gedeihliche Miteinander zwischen Kunde und Versicherung.
In den Versicherungsbedingungen der Leitungswasserversicherung (meist als AWB bezeichnet) ist üblicherweise eine 72-Stunden-Klausel enthalten, die besagt, dass, wenn das versicherte Gebäude länger als 72 Stunden unbewohnt ist, der Hauptwasserhahn abzudrehen ist.

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Neues Klauselpaket mit UNIQA vereinbart

25. April 2023, ÖVM | Intern

Bei der Unterzeichnung des Klauselpaketes im UNIQA-Tower, vlnr: Patrick Grill, Produktverantwortlicher für Betriebe & Planen; Alexander Huter, UNIQA Leiter für Affinity & Kundengruppenlösungen; Ing. Alexander Punzl, Präsident ÖVM; Christian Voith, UNIQA Leiter Makler- und Partnervertrieb Österreich; Christopher Knapp, Makler und ÖVM-Mitglied; Igor Richtmann, UNIQA Verkaufsleiter Affinity & Kundengruppenlösungen

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Zusammenarbeit DONAU und ÖVM

30. September 2021, Schopper Michael | Intern

Der ÖVM freut sich, den ÖVM-Mitgliedsbetrieben ein umfassend ausverhandeltes Klauselpaket für die Gewerbeversicherung der Donau Versicherung präsentieren zu können. Dieses steht allen ÖVM-Kollegen ab sofort über die ÖVM Homepage zur Verfügung.

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Allgemeine Klauseln & Sachklauseln

06. August 2017, Mag. Thomas Leitner | Recht

ÖVM2014 – AK044 Ersatzleistungen (Fliesen, Böden, Malereien, Tapeten etc.)  

Sind nach einem Schadenfall die vom Schaden betroffenen gleichen Fliesen, Tapeten, Malereien, Böden, Glasscheiben etc. nicht mehr erhältlich, ersetzt der Versicherer die Neuverfliesung, Neutapezierung, Malerei, Neuverlegung des Bodens, Neuverglasung etc. der gleichen Art und Güte innerhalb eines Raumes zur Gänze, auch wenn die Beschädigung nicht den ganzen Raum betrifft, sofern eine Teilinstandsetzung aus optischen Gründen nicht zumutbar ist...

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