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Gleichbehandlungs­grundsatz und Gleichbehandlungsgebot

20. November 2020, ÖVM | Wirtschaft & Steuern

Eine Grundfrage der Betrieblichen Altersvorsorge ist, ob man alle Mitarbeiter in eine Vorsorgelösung einbinden muss oder ob bei derartigen Lösungen auch nur bestimmte Mitarbeiter oder Gruppen von Arbeitnehmern bedacht werden können. Wird eine solche Abgrenzung bejaht, ist eine Abklärung dahingehend nötig, welche Kriterien für eine solche Differenzierung verwendet werden dürfen.

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Rezensionen – Bücher, die in -keinem Maklerbüro fehlen sollten!

11. Juni 2020, ÖVM | Intern

Der Deckungsanspruch aus der Haftpflichtversicherung – Haslwanter – Verlag Österreich – ISBN: 978-3-7046-8180-5

Die Abwicklung des Deckungsverhältnisses Schritt für Schritt.

Dieses Handbuch bietet eine umfassende Darstellung des Deckungsanspruchs aus der Haftpflichtversicherung. Ausgehend von den Fragen zur Anspruchsentstehung und Anspruchsverjährung wird hier die gesamte Abwicklung des Deckungsverhältnisses Schritt für Schritt besprochen. Im Fokus stehen dabei die für die Praxis besonders wichtigen Problemfelder der Rechtsdurchsetzung. Die Ausführungen beschränken sich dabei nicht nur auf das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Es werden ebenso die Grundwertungen des allgemeinen Zivil- und Prozessrechts berücksichtigt.

Die Unfallversicherung – Maitz – Verlag Österreich – ISBN 978-3-7046-8313-7

Die Aufgaben und Leistungen der Unfallversicherung sind in Österreich gesetzlich festgelegt. Dazu zählen unter anderem die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Vorsorge für Erste Hilfe oder die Unfallheilbehandlung.

Dieses Buch bietet einen praxisorientierten Grundriss zur Unfallversicherung auf Basis der AUVB Musterbedingungen des VVO (Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs). Es erleichtert den Einstieg in die Grundlagen der Unfallversicherung und beleuchtet wesentliche Entscheidungen des OGH. Damit ist es eine verlässliche Auslegungshilfe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, Unfallversicherungsträgern, Personalvertretungen, Rechtsanwälten, Richtern und Studierenden.

Das ÖVM-Netzwerk – überaus hilfreich aber nicht immer diskret!

11. Juni 2020, ÖVM | Intern

Seit vielen Jahren leistet dieses Netzwerk unseren MitgliederInnen gute Dienste. Mit mehreren tausend eingegeben Fachanfragen und Antworten aus der Kollegenschaft erfüllt diese Einrichtung die Erwartungen voll und ganz.

Auch wenn dieses ÖVM-Netzwerk ausschließlich für die MitgliederInnen des Vereins gedacht war und ist, wird es niemals auszuschließen sein, dass hier publizierte Beiträge auch außerhalb des Verbandes verbreitert werden. Absolute Verschwiegenheit und 100%ige Geheimhaltung gibt es nirgendwo! Dabei ist es fast schon unerheblich, ob jemand „interne“ Informationen als Freundschaftsdienst an einen Versicherer weitergibt oder ob sich ein Mitglied durch einen hier veröffentlichten Beitrag ebenfalls betroffen sieht und deshalb gleich - in eigenem Interesse - einen namentlich genannten Versicherer um Aufklärung ersucht.

Dass diese Tatsache sowohl Nachteile als auch Vorteile haben kann, ist sicher unbestritten. Einerseits kann es einen taktischen Nachteil mit sich bringen, wenn in Bearbeitung stehende oder strittige Schadenssachen hier erörtert und Lösungsansätze beschrieben werden, diese aber dem betreffenden Versicherer zugespielt werden. Andererseits kann es auch von großem Vorteil sein, wenn eben der betreffende Versicherer durch kompetente Antworten in diesem Netzwerk - von denen er „auf Umwegen“ Kenntnis erlangt hat - von einer unberechtigten Ablehnung Abstand nimmt.

So hat alles Vor- und Nachteile und wir sollten uns einfach nur über die „Undichtheit“ jeder noch so vertraulichen, aber schriftlich getätigten, Botschaft im Klaren sein.

Daher erlaube ich mir folgende, freundschaftlich gemeinte, Ratschläge:
■ Auch wenn man mit der Vorgangsweise eines Versicherers nicht einverstanden ist, sollte ein sachlicher Schreibstil (ohne Beleidigungen oder Formulierungen unter der Gürtellinie) verwendet werden. Man weiß ja nie, wo ein solches Posting wieder auftaucht ... so mancher Politiker weiß wovon ich hier schreibe.
■ Wenn der betreffende Versicherer nicht vorinformiert werden soll, muss sowohl dessen Nennung als auch die Benennung eines Tarifnamen, der leicht zuzuordnen wäre, etc. unterbleiben.
■ Wenn sich Fach- und Rechtskunde vervielfachen, so ist das überhaupt nichts Negatives ... völlig unabhängig davon, wo oder bei wem solche Botschaften eintreffen. Abgesehen davon dürfen die Wahrheit und beweisbare Tatsachen mit ruhigem Gewissen vermittelt werden.

Letztlich wäre es dennoch wünschenswert, dieses Netzwerk als interne Plattform zu nutzen und zu vermeiden, dass die ohnehin bekannte Durchlässigkeit noch vergrößert wird.