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Avatar of ÖVM ÖVM | 27. Oktober 2022 | Wirtschaft & Steuern

 

Rückversicherung

 

Rückversicherung ist die Versicherung eines Versicherungsunternehmens und ist ein zentrales Element der Risikostrategie einer Assekuranz. Durch den Einsatz dieser Strategie reduziert sich das versicherungstechnische Risiko1 eines Versicherungsunternehmens, was eine Stabilisierung des Geschäftsverlaufes zur Folge hat. Durch die Funktion der Rückversicherung als Eigenmittelderivat wird die Zeichnungskapazität des Erstversicherers erhöht – das Versicherungsunternehmen kann Risiken mit höheren Versicherungssummen und/oder mehr Risiken mit gleichen Versicherungssummen zeichnen.

 

Rechtsnatur des Rückversicherungsgeschäftes

Der Rückversicherungsvertrag erfüllt sämtliche wesentlichen Merkmale eines Versicherungsvertrages und ist daher eine „echte“ Versicherung“ im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz). Grundsätzlich wird zwischen Schaden- und Personenversicherung unterschieden. Bei der Rückversicherung handelt es sich stets um eine Schadenversicherung2, da dem Rückversicherten immer nur der durch den Eintritt des Versicherungsfalles entstandene Schaden zu ersetzen ist.

Die Rückversicherung ist ein eigenständiger, von den übrigen Versicherungen zu unterscheidender Versicherungszweig. Es handelt sich dabei um ein speziell ausgestaltetes Sicherungssystem eigener Art zwischen Versicherungsunternehmen, wobei das Bestehen eines Erstversicherungsverhältnisses für die Wirksamkeit der Rückversicherung als unabdingbare Grundvoraussetzung gilt.

Rückversicherungsgeschäft hat regelmäßig Auslandsbezug und wird häufig Staatsgrenzen übergreifend abgewickelt.

 

Dem Rückversicherungsgeschäft mangelt es – nicht zuletzt aufgrund der überwiegend internationalen Ausrichtung – an einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage, es wirkt die Privatautonomie, also die Möglichkeit des Einzelnen, seine rechtliche Beziehung zu anderen nach eigenem Willen frei zu gestalten. Rückversicherungsverträge dürfen demnach so gestaltet werden, wie die Vertragsparteien dies wollen, wobei jene Grenzen, die ihnen durch Recht und Gesetz gesetzt werden, einzuhalten sind. Es herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit vor.

 

Besondere Bedeutung kommt beim Abschluss von Rückversicherungsverträgen dem Rückversicherungsbrauch zu. Darunter versteht man spezifische, im Geschäftsverkehr der Rückversicherungsparteien geltende Gewohnheiten und Bräuche, die sich aus der Rückversicherungstechnik und den speziellen Bedürfnissen der Rückversicherung entwickelt haben. Diese Normen sind dispositiv und können durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien ergänzt, konkretisiert oder ersetzt werden.    

Die Rückversicherung basiert auf einem frei vereinbarten Vertrag zwischen dem Erstversicherer (Zedent) und dem Rückversicherer (Zessionär). Eine Rechtsbeziehung zwischen dem Rückversicherer und dem Versicherungsnehmer besteht mangels vertraglicher Beziehung nicht. Der Versicherungsnehmer kann daher – ohne gesonderte Vereinbarung – keine direkten Ansprüche gegen den Rückversicherer geltend machen.

 

Formen der Rückversicherung

Im Hinblick auf die Entscheidungsfreiheit des Rückversicherers darüber, ob er ein vom Erstversicherer in Deckung genommenes Risiko annimmt oder nicht, unterscheidet man fakultative von obligatorischen Rückversicherungsverträgen.

Im Rahmen eines obligatorischen Rückversicherungsvertrages muss der Erstversicherer alle unter den Vertrag fallenden Risiken and den Rückversicherer zedieren und dieser muss diese Risiken auch akzeptieren – es besteht somit Zessions- und Annahmepflicht.

Die fakultative Rückversicherung ist die Rückversicherung für einzelne Risiken. Hier entscheidet der Erstversicherer als auch der Rückversicherer von Fall zu Fall ob zediert wird bzw. die Zession auch angenommen wird. Bei jedem Risiko wird einzeln über Prämie, Selbstbehalt, Limit sowie Technik der Zession entschieden.

Bei der obligatorischen als auch bei der fakultativen Rückversicherung unterscheidet man zwei Techniken der Zession – die proportionale und die nichtproportionale.

 

Bei proportionalen Rückversicherungsverträgen erfolgt eine gleichmäßige, prozentuale Aufteilung von Prämien und Schäden entsprechend den Anteilen der Vertragspartner an der Versicherungssumme des Versicherungsvertrages. Diese Aufteilung ist entweder mit einem fixen Prozentsatz vereinbart (Quote) oder die Aufteilung richtet sich nach Höhe der Versicherungssumme der einzelnen Risiken (Summenexzedent). Ausgangspunkt ist aber immer die Versicherungssumme.

 

Bei nichtproportionalen Kontrakten richtet sich die Aufteilung des Schadens zwischen dem Erstversicherer und dem Rückversicherer nach der Höhe des Schadens. Die Rückversicherungsprämie wird als Prozentsatz des Originalprämienvolumen festgesetzt.