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Serie Spezialthemen in der Personenversicherung - Biometrische Risiken

Avatar of Mag. Alexander Meixner Mag. Alexander Meixner | 28. September 2023 | Wirtschaft & Steuern

 

Biometrie

Die Biometrie beschäftigt sich ganz allgemein mit Zählungen und Messungen an Lebewesen und der Auswertung beziehungsweise Verarbeitung der erhaltenen Daten. Dabei kommen mathematische und statistische Methoden zum Einsatz.

Die Biometrie lässt sich in die biometrische Statistik und die biometrischen Erkennungsverfahren gliedern. Ein Schlagwort der Statistik wäre beispielweise die Lebenserwartung, eines aus dem Bereich der Erkennungsverfahren der Fingerprint.

Die biometrische Statistik spielt eine bedeutende Rolle in der Personenversicherung. Im Mittelpunkt stehen neben der Schätzung der Lebensdauer auch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Arbeitsunfähigkeit, einer Pflegebedürftigkeit, eines Unfalles oder bestimmter schwerer Krankheiten. Sie ist somit Grundlage für die Prämienkalkulation und maßgeblich für die Höhe der Leistung.

Folglich handelt es sich bei biometrischen Risiken um solche Lebensrisiken, die bei allen Menschen im Laufe eines Lebens eintreten können. Konkret betrifft dies Arbeits-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, schwere Erkrankungen, Unfälle, Pflegebedürftigkeit sowie im schlimmsten Fall den Tod. Wesentlich zur Risikoeinstufung sind das Alter, der Beruf, das Freizeitverhalten und der allgemeine Gesundheitszustand unter Berücksichtigung von Vorerkrankungen.
 

Abgrenzungen
Biometrische Risiken sind vielschichtig und komplex, weshalb es unumgänglich ist, einige begriffliche Abgrenzungen vorzunehmen:

Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte eine definierte sensorische, motorische oder übergreifende Fähigkeit, beispielsweise Gehen, Sprechen, Treppensteigen oder Autofahren, über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten verloren hat. Ob gearbeitet werden kann oder nicht, ist nicht von Belang.  

Kommt es bei einem Versicherten aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, spricht man von Versehrtheit.
Dauerinvalidität ist gegeben, wenn der Körper durch einen Arbeits- oder Freizeitunfall derart geschädigt wurde, dass eine dauernde Invalidität auf Lebenszeit feststeht oder diese zumindest nach dem ärztlichen Wissensstand zum Begutachtungszeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund eines medizinischen Befundes vorübergehend seine vertraglich geschuldete berufliche Tätigkeit nicht ausüben kann. Es muss also ein anormaler Gesundheitszustand vorliegen, der von einem Arzt bestätigt werden muss.
Von Erwerbsunfähigkeit wird gesprochen, wenn man dem Arbeitsmarkt dauerhaft aufgrund schwerer Krankheit oder Invalidität gar nicht oder nur stark eingeschränkt zur Verfügung steht.   
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass die versicherte Person dauerhaft infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls außerstande ist, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, tätig zu sein.
Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit Krankheit oder Behinderung, häufig altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist.
 

Möglichkeiten der Absicherung

Biometrische Risiken steigen und mit ihr die Notwendigkeit diese abzusichern. Mit der steigenden Lebenserwartung steigen auch die Risiken für Unfall, Krankheit und Pflege.

Die Folgen können existenzbedrohend sein und ziehen Arbeitsausfälle, langwierige Rehabilitation oder sogar die Berufsunfähigkeit mit sich. Rechtzeitige Vorsorge wird bereits ab einem Alter von 10 Jahren empfohlen. Denn Krankheiten, welche nach Abschluss der Versicherung auftreten, müssen nicht nachgemeldet werden und führen somit zu keiner Erhöhung der Versicherungsprämie. Risikosportarten, risikobehaftete Berufe sowie bestehend Krankheiten oder Gebrechen wirken sich nachteilig auf die Prämienhöhe aus.
Optimal wäre die Absicherung folgender Risiken:

■    Verdienstausfall
■    Ableben
■    Dread Disease
■    Verlust der Arbeitskraft
■    Pension
■    Dauerinvalidität
■    Pflege
 

Empfehlung

In finanzieller Hinsicht ist das Absichern aller biometrischen Risiken kaum möglich. Zu groß wäre die Prämienbelastung. Jedenfalls sollte eine Absicherung für Invalidität, Berufsunfähigkeit, Pension und Tod – sofern es abzusichernde Personen (Partner, Kinder) gibt – bestehen. Erweist sich die Absicherung der Arbeitsfähigkeit in einem ersten Schritt als zu kostspielig, könnte anfänglich auch eine Grundfähigkeits- oder eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Ideal wäre in diesem Zusammenhang ein Produkt, das lebensphasenbegleitend ohne neuerliche Prüfung des Gesundheitszustandes zu bestimmten Zeitpunkten einerseits eine Nachversicherung vorsieht und andererseits einen Umstieg auf eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung zulässt.   

Mag. Alexander Meixner, Vorstand ÖVM