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EU-Datenschutz: Modernes Marketing wird behindert

Avatar of Ronald Barazon Ronald Barazon | 05. November 2017 | Recht

EU-Datenschutz: Modernes Marketing wird behindert

Die „Datenschutz-Grundverordnung“ vom April 2016, die ab Mai 2018 in der gesamten EU gilt, macht die Verwendung von Daten für die Unternehmen schwer bis unmöglich, wodurch sich eine extreme Bremse für die europäische Wirtschaft ergibt: Sämtliche personenbezogenen Daten dürfen von Firmen nur verwendet werden, wenn vorweg die Betroffenen ihre Einwilligung geben. Dieser Grundsatz bestand schon bisher, wird aber durch die neue Verordnung verschärft. Bei Verletzungen sind Strafen bis zu 20 Mio. Euro vorgesehen. Auch muss in jedem Mitgliedstaat eine Aufsichtsbehörde tätig sein, die für die Durchsetzung der Bestimmungen sorgt.


Die Kriminalisierung der E-Mail-Werbung

Mit dieser Regelung wird die Werbung über den Versand von E-Mails drastisch eingeschränkt. Es erfolgt auch eine Verletzung des Gleichheitsprinzips: Man kann beliebig Briefe an Personen senden, aber keine E-Mails. Es wird noch grotesker: Juristen empfehlen, Briefe mit der Bitte um Genehmigung zur Zusendung von E-Mails zu schreiben. Niemand fragt, ob man in einer Zeitung ein Inserat oder auf der Straße ein Plakat lesen will. Die Möglichkeit, sich gegen die Flut von Prospekten zu wehren, ist bescheiden. Aber der E-Mail-Versand wird kriminalisiert.

 
Die seriösen Firmen werden bestraft

Ausgelöst wurde diese Bestimmungen durch die Flut an obskuren Mails von dubiosen Absendern. Nur diese Absender werden nicht erreicht, diese lassen sich weder von der EU-Verordnung noch von den nationalen Datenschutzgesetzen beeindrucken, da sie von nicht auffindbaren Servern aus arbeiten. Belastet werden die regulär tätigen Unternehmen, die eine jedermann zugängliche, Adresse haben: Diesen nimmt man ein modernes Instrument der Werbung, das vielen, vor allem kleineren Unternehmen enorme Zukunftschancen eröffnet. In der Praxis zeigt sich, dass auch die großen Firmen diesen Weg zu den Kunden brauchen, doch wird dieser Umstand noch nicht in allen Vorständen erkannt. Mancher mag die Illusion pflegen, dass die Bekämpfung der E-Mail-Werbung nur den Kleinen schade.

 
Die praxisnahe Regelung der USA

Dass die zahllosen, anonymen Mails lästig sind, wird wohl niemand bestreiten. Statt – wieder einmal – mit einer Missbrauchsbekämpfung die anvisierten Täter nicht zu treffen, aber der Wirtschaft zu schaden, würde sich ein Blick in die Praxis in der USA empfehlen. Auch in der USA gibt es eine gesetzliche Regelung, den so genannten „CAN-SPAM-Act“. Auch in der USA gibt es Strafen. Für jedes einzelne E-Mail, bei dem die Regeln verletzt werden, kann die Strafe bis zu 40.654 Dollar betragen. Allerdings bekämpft man nicht praxisfremd den Versand von E-Mails. Die einzuhaltenden Regeln sind nachvollziehbar:

  • Es muss klar erkennbar sein, wer das E-Mail versendet: Der Absender muss über die E-Mail-Adresse, über die Homepage identifizierbar sein.
  • Die Betreff-Zeile hat den Inhalt klar zu benennen.
  • Das Mail muss als Werbung bezeichnet werden.
  • Den Empfängern sind der genauen Firmen-Name und die Post-Adresse bekannt zu geben.
  • Die Empfänger müssen problemlos in der Lage sein, eine weitere Zusendung abzulehnen. Die Streichung muss spätestens 30 Tage nach der entsprechenden Mitteilung erfolgen. Eine Verletzung dieses Grundsatzes ist die entscheidende Grundlage für eine Strafe. Mit diesen Auflagen sollte wohl jedes Unternehmen problemlos arbeiten können.

 

Fixe IP-Adressen könnten den Missbrauch behindern

Die Europäer sollten sich an diese Vorgaben halten und entsprechende Bestimmungen schaffen. Besonders sinnvoll ist die Verpflichtung, nicht nur die E-Mail-Adressen und die Homepage, sondern auch den Firmennamen und die Adresse bekannt zu geben. Man könnte diese Vorschriften auch ergänzen und verlangen, dass jeder Absender eine fixe IP-Adresse haben muss, die leicht nachvollziehbar zu sein hat. Mails von Absendern, die diese Auflagen nicht erfüllen, müssten bereits von den Betreibern der Server automatisch gelöscht werden. Es gibt also ausreichend Möglichkeiten für eine sinnvolle Regulierung, die aber nicht den europäischen Unternehmen die Nutzung eines entscheidenden Instruments des modernen Marketings erschwert bis unmöglich macht.


„Marktbeherrschung“ ist kaum zu bremsen

Ärgerlich ist der Zugang, der Google und anderen großen Internet-Firmen offen steht. Aus den Suchanfragen und den Texten der E-Mails lassen sich leicht die Konsumgewohnheiten und Interessen der Nutzer ablesen. In der Folge aufgerufene Internet-Seiten werden dann unschwer mit entsprechenden Werbungen bestückt. E-Mails werden von passenden Einschaltungen begleitet. Diese Praxis ist durch die Behörden schwer zu unterbinden. Die vor kurzem von der EU-Kommission gegen Google ausgesprochene Strafe von 2,42 Mrd. Euro hat zwar europaweit durchaus Applaus geerntet, dürfte aber noch viele Jahre den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Die Begründung der Strafe lautet: Das Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung bei der Shopping-Suche zugunsten nahestehender Betriebe missbraucht. Der Vorwurf der Marktbeherrschung ist immer problematisch, da man einer Firma den Erfolg ankreidet. Vor allem hat die Aktion einen besonders schalen Beigeschmack, da kein europäisches Unternehmen eine vergleichbare Suchmaschine geschaffen hat. Die kritisierten Querverbindungen sind unschwer korrigierbar. Zur Erinnerung: Das Standard-Oil-Konglomerat von Rockefeller wurde 1890 aufgrund des Sherman Antitrust Act wegen der „Marktbeherrschung“ in vielen Firmen (Esso, Mobil und 32 andere) aufgeteilt, die alle weiterhin Rockefeller uns seinen Partnern gehört haben. Jahrzehnte später kam es wieder zur Vereinigung von Esso und Mobil zu ExxonMobil.

 
Der löchrige Schutz der Privatsphäre

Der Schutz der Privatsphäre vor dem Zugriff der Staaten und insbesondere der Geheimdienste ist ein entscheidendes Thema im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Die aktuelle Entwicklung zeigt aber, dass der Staat zum „Großen Bruder“ wird. Hier sei auf jüngste Beschlüsse des deutschen Parlaments verwiesen. Ende Juni hat der Bundestag das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ beschlossen, mit dem die sozialen Netzwerke an die Kandare des Staates genommen werden. Die Begründung soll in der Öffentlichkeit für Zustimmung sorgen: Facebook und Co müssen Hassbotschaften und Mitteilungen, die Straftaten betreffen, prompt aus dem Netz entfernen. Sonst drohen heftige Strafen. Dieses Gesetz ist aber im Zusammenhang mit einem anderen Beschluss des Bundestages zu sehen, der ebenfalls im Juni gefasst wurde. Im Rahmen eines Pakets von Novellierungen in mehreren Gesetzen wurde die Anwendung des „Staatstrojaners“ legalisiert.


Der Staat bekommt Zugriff auf jeden Computer

Der Staat kann künftig in ausnahmslos jeden Computer einen elektronischen Spion einschleusen, ohne die Betroffenen zu informieren. Damit wurde der Weg zum umfassenden Überwachungsstaat freigemacht. Selbstverständlich gibt es die obligaten Schutzbehauptungen, wonach nur bei begründetem Verdacht auf Straftaten Polizei, Justiz und Finanz in die Computer eindringen können. Selbstverständlich werden die Maßnahmen nur auf rechtsstaatlicher Basis erfolgen. Allerdings gerät ein Unternehmen sehr leicht mit dem Gesetz in Konflikt: Schon die praxisfernen Regeln bei der Versendung von E-Mails sind kaum einzuhalten. Unter diesen Umständen ist die Feststellung, dass das neue „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ E-Mail-Anbieter, Messenger, journalistische Angebote oder Karriereplattformen nicht betrifft, wenig überzeugend. Die Betonung, es gehe „nur“ um soziale Netzwerke mit „mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland“, vermag auch nicht zu beruhigen. Im Gesetz sind die sozialen Netze nicht genannt, es gibt keine Liste der betroffenen Organisationen. Somit kann jede Internet-Plattform als soziales Netzwerk im Sinne des Gesetzes eingestuft und entsprechend Gegenstand von staatlichen Maßnahmen sein. Auch die Mindestverbreitung ist kein Schutz für die zahllosen anderen Plattformen im Netz. Da genügt ein Verdacht einer Behörde, um die Überwachungsmaschinerie im Gang zu setzen.

 

Staatstrojaner sind in ganz Europa ein aktuelles Thema

Das Thema Staatstrojaner ist europaweit aktuell. In Frankreich wird der Einsatz heftig diskutiert. In Österreich musste der Justizminister einen entsprechenden Entwurf 2016 zurückziehen, an einer Neufassung wird gearbeitet. Die Problematik der umfangreichen Rechte staatlicher Stellen zeigt sich an vielen Bestimmungen, die die Sicherheit der Bürger erhöhen sollen. Ein Beispiel aus Österreich: Eine neue Regelung ermöglicht die Bekämpfung von „Staatsfeinden“. Ausgelöst wurde diese Maßnahme durch eine Gruppe von Staatsverweigeren, die die Gesetze nicht achten und in einem eigenen Gericht Verfahren gegen Vertreter des Staates organisieren wollten. Der neue Paragraf beantwortet aber nicht die Frage, wann ist eine kritische Aktivität „staatsfeindlich“, wo ist die Grenze zwischen einer legitimen Protestbewegung oder einer kritischen Berichtserstattung und einer „staatsfeindlichen“ Aktion.

 

Die EU-Verordnung befreit die Staaten vom Datenschutz

Nachdem die EU die Grundrechte als festen Bestandteil ihres Rechtsgutes sieht, könnte man meinen, die jüngste Vorgehensweise insbesondere des deutschen Bundestags würde gegen EU-Recht verstoßen. Das ist nicht der Fall. Hier sei aus der „Datenschutz-Grundverordnung“ zitiert: Artikel 1, Ziffer 2: (2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Einige Zeilen weiter heißt es: Artikel 2, Ziffer 2, lit. D: Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

 

Die Groteske

  • Die EU wird Google, Amazon, Facebook, Apple nicht in die Knie zwingen.
  • Ein mittelständisches Unternehmen darf potenziellen Kunden keine Werbe-Mails senden.
  • Der Staat kann in jeden Computer eindringen.

 

Ronald Barazon in „Der Volkswirt“ 2/2017