MaklerIntern - Archiv

MaklerIntern - Archiv durchsuchen

Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus den MaklerIntern-Ausgaben der letzten Jahre.

Achtung! Unfallversicherung - Deckung nur für Österreicher?

Avatar of Schopper Michael Schopper Michael | 27. Oktober 2022 | Recht

 

 

Ein ÖVM Kollege hat uns aufmerksam gemacht, dass manche Unfallversicherer als Voraussetzung für den Versicherungsschutz einen österreichischen Hauptwohnsitz verlangen. Dies gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für alle mitversicherten Personen.

 

Gerade bei Kunden die für einige Zeit im Ausland arbeiten oder Kinder die im Ausland studieren kann es sein, dass der Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt wird und somit der Versicherungsschutz trotz aufrechter Polizze bedingungsgemäß verloren geht.

 

Ein Vergleich mit den Musterbedingungen des VVO ist momentan leider nicht möglich, da die AUVB laut Homepage des VVO aktuell in Überarbeitung sind. Ist zu hoffen, dass die künftigen Musterbedingungen zu den AUVB keine solche Schlechterstellung der Kunden vorsehen und somit auch weiterhin für dieses Thema als positives Beispiel vorangehen (Zur Info: Bis dato gab es in den letzten zur Vergütung stehenden Musterbedingungen zu den AUVB keine solche Schlechterstellung).

Bleibt es somit an uns Versicherungsmaklern hier korrekt zu beraten und im Bedarfsfall unsere Kunden entsprechend aufzuklären.

 

Den richtigen Unfallversicherer zu wählen hilft natürlich auch. Schließlich würden VU´s die solche Ausschlüsse formulieren dann künftig weniger Geschäft bekommen.