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Notfahrplan

Avatar of Wolfgang Willim Wolfgang Willim | 02. Mai 2019 | Intern

Notfahrplan

Was passiert, wenn etwas passiert?

Unfall, Krankheit und Tod erfordern besondere Maßnahmen. Wie können Sie Vorsorge treffen, damit Ihr Unternehmen nicht untergeht und Ihre Familie nicht in die finanzielle Krise schlittert.

Versicherungsmakler tragen als unabhängige Versicherungsvermittler und Arbeitgeber nicht nur eine gesellschaftliche Verantwortung, sondern natürlich auch eine Verantwortung der eigenen Familie gegenüber und deren Wohlergehen.

Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, was wirklich passieren würde, wenn Sie plötzlich nicht mehr im Unternehmen wären? Wer könnte Ihre Position einnehmen und sich vorerst einmal um die ganz alltäglichen Dinge, wie Schadensmeldungen, Gehaltsüberweisungen, Finalisierung von Vertragsabschlüssen und Ähnliches kümmern?

Auch wenn die Gedanken daran unangenehm sind, im Rahmen einer umfassenden Unternehmensvorsorge sollte man sowohl den Fall der Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit, als auch den Fall des eigenen Todes bedenken.

Was könnten Sie im Vorfeld bereits regeln und tun

Vorsorgevollmacht erstellen: Durch rechtzeitige Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann gewährleistet werden, dass im Falle der Handlungsunfähigkeit des Unternehmers das Unternehmen in seinem Sinne weitergeführt wird und durch Errichtung eines Testamentes können die unternehmensrelevanten Nachlassbestandteile Erben zugewiesen werden, die den Betrieb in die Zukunft führen sollen. Mit einer Vorsorgevollmacht erteilt der Unternehmer bei voller Handlungsfähigkeit einer oder mehreren Vertrauenspersonen Vertretungsmacht für den Fall, dass er seine Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verliert. Im privaten Kreis umfasst eine Vorsorgevollmacht klassischerweise Punkte wie „Erledigung von Bank- und Behördenwegen“ oder „Zustimmung zu medizinischen Heilbehandlungen“.

Im unternehmerischen Bereich ist die Erteilung einer Vorsorgevollmacht im Hinblick auf unternehmerische Entscheidungen, wie etwa Einsichtsmöglichkeiten in die Buchhaltung und Bankkonten und den Abschluss von relevanten Verträgen sinnvoll.

Klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag: Bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), ebenso bei Personengesellschaften ist es wichtig, dass im Gesellschaftsvertrag klare Regelungen für den Todesfall eines Gesellschafters getroffen sind. Auch sollte klar definiert sein, wie der Verkaufspreis für den Gesellschaftsanteil (sollten die Erben einen Verkauf anstreben) zu berechnen ist. Es gibt unzählige verschiedene Methoden um den Wert eines Unternehmens oder eines Unternehmensanteiles zu ermitteln. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte daher das genaue Bewertungsverfahren definiert werden.

Gedanken über die Nachfolge machen: Entscheidend für Ihre finanzielle Sicherheit oder die Ihrer Familie, ist ein gesundes, lebendes  Unternehmen. Daher ist es wichtig, rechtzeitig Grundüberlegungen anzustellen und über mögliche Nachfolgemodelle nachzudenken.  Welcher Erbe wäre für die Fortführung des Betriebes geeignet? Oder gibt es Mitarbeiter, in deren Hände ich die Verantwortung für den Weiterbestandes des Betriebes legen kann? Natürlich können für die Nachfolge auch externe Interessenten in Frage kommen. Wichtig ist bei diesen Überlegungen, das Pflichtteilsrecht zu bedenken. Pflichtteilsberechtigte Personen sind die nahen Angehörigen, die Nachkommen, Ehegatten und eingetragene Partner. Dieser Personenkreis erhält vom Gesetzgeber die Möglichkeiten, auf jeden Fall etwas aus der Verlassenschaft zu erhalten, wobei sie nicht den Anspruch auf bestimmte Gegenstände der Verlassenschaft erhalten, sondern lediglich eine Geldforderung gegen den oder die Erben.

Notfahrplan anlegen: Man sollte als Unternehmer einen Ordner anlegen, in dem alle wichtigen Verträge sowie Unterlagen zu den vorhandenen Konten bzw. zum Wertpapierportfolio, Zugangsdaten für Konten in sozialen Medien, bestehende Mailadressen etc. verfügbar sind. Für die Erben ist eine solche Zusammenstellung in der sehr schwierigen Zeit nach dem Tod eine wesentliche Erleichterung.

Die wichtigsten Passwörter: Zugänge zu Bankkonten, gesicherten Programmdaten, usw. sind für die Weiterführung des Alltagsgeschäftes unabdingbar. Die entsprechenden Daten dazu sind an einem gesicherten Ort zu verwahren und im Bedarfsfall von dafür legitimierten Personen zugänglich zu machen. Dies sind nicht nur IT-Programme, sondern auch Tresore, Geschäftsräumlichkeiten und ähnliches.

Versicherungen für das Unternehmen und den Unternehmer: Es ist Ihr Geschäft, Ihre Kunden über vorhandene Risiken aufzuklären und passende Lösungen zur Schadensverhinderung oder -minimierung zu entwickeln. Vergessen Sie dabei nicht, Ihr eigenes Unternehmen und Ihre eigene Person abzusichern!

Der Plan für den Notfall und die Vorsorge in der Praxis! Im Rahmen von Follow-me bietet Ihnen der ÖVM den „Notfahrplan“ an!

Den „Notfahrplan“ erhalten Sie in Form eines Ordners, mit Beschreibungen zu den wesentlichen Themen, Checklisten und Mustervorlagen. 

Zur hilfreichen Umsetzung in der Praxis werden im Herbst dieses Jahres Seminare in Wien (02. Oktober) und Tirol (17. September, Innsbruck) angeboten.

Wir werden Sie rechtzeitig über dieses neue Angebot des  ÖVM informieren und freuen uns auf viele Interessenten!