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Mit Weitblick vorsorgen – Berufsunfähigkeit für junge Menschen

Avatar of Mag. Erwin Weintraud Mag. Erwin Weintraud | 27. Oktober 2022 | Wirtschaft & Steuern

Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung dafür da die Ausgaben zu decken, wenn kein Einkommen mehr erzielt werden kann.

Berufsanfänger, Studierende oder Auszubildende erzielen oft ein sehr geringes bzw. gar kein Einkommen. Man könnte demnach als Berater der Irrmeinung aufsitzen, dass man hier auch nichts absichern muss. Ein Blick in die Bibel lehrt uns Anderes - Noah hat die Arche vorausschauend auch schon vor der großen Sintflut gebaut. Und wenn ich studiere, dann nicht nur wegen der Partys, sondern auch um einen Beruf zu erlernen um dadurch meinen zukünftigen Lebenswandel auch finanzieren zu können.

Manchmal kann das Leben richtig ungerecht sein. Als junger Mensch hat man einen großen Absicherungsbedarf – doch herrscht meistens eine gähnende Leere im Geldbeutel vor.

Je älter man wird, desto (hoffentlich) finanzieller ist man besser situiert und die Prämien für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist zwar höher – aber finanziell doch eher verkraftbarer. Trotzdem erhält man oft nicht die gewünschte Absicherung – Vorerkrankungen, Operationen oder Leiden stellen leider oft eine unüberwindbare Hürde bei der Annahme dar.

Umso wichtiger ist es schon in jungen Jahren durch den vorzeitigen Abschluss einer BU sich den kompletten Gesundheitszustand zu sichern.

Bleibt das Problem der Leistbarkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten sogenannte Starterpolizzen/Einsteigertarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung an, um so auch bei jungen Leuten mit kleinem Budget (wie z.B. Berufsanfänger, Studenten oder auch Lehrlinge) mit leistbaren Prämien punkten zu können. Aus Marketinggründen ist dies sicherlich eine tolle Geschichte – aber ist es auch für die Jungen lohnenswert?

Ein Blick hinter die Kulissen soll Klarheit bringen ob und wann diese Tarife wirklich sinnvoll sind.

Diese Tarife zeichnen sich in erster Linie durch niedrige Beiträge in der Startphase und steigende Beiträge im Laufe der Vertragsdauer aus. Versicherte können so bereits in jungen Jahren in den Genuss einer günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung kommen.

 

Klassischer Stufentarif:

Der Slogan klingt gut – „Starten sie gleich zu Beginn mit 100% BU Schutz durch und zahlen sie in den ersten Jahren nur die Hälfte“.

 In diesem Beispiel eines klassischen Stufentarifes bleibt die versicherte Rente während der 3 Phasen gleich. Der Kunde genießt sozusagen in den ersten 8 Jahren eine reduzierte Prämie um diesen Vorteil über die Restlaufzeit wieder abzugeben. Und die Prämienhöhe? Im Vergleich zur normalen BU-Prämie liegt der Zielbeitrag des Stufentarifes ab dem 8. Jahr um ca. 5 – 10% höher als der Beitrag vom „normalen“ Tarif. Über die Laufzeit gesehen gleicht sich der anfängliche Prämienvorteil mit dem Prämiennachteil quasi aus. Wer auf Nummer sicher gehen möchte sollte in der Beratung die beiden Prämiensummen einfach gegenüberstellen.

 

Einjährig kalkulierte Tarife:

Auch hier sind vor allem in jungen Jahren die Prämien sehr niedrig mit dem Nachteil, im Alter massiv anzusteigen.

Ähnlich wie beim Stufentarif beginnt der Kunde mit einer 50%igen Prämienermäßigung. Der Unterschied ist lediglich, dass es hier keine Zielphase gibt.

Bei diesen Tarifen bezahlt der Kunde nämlich nur den Betrag, der in jedem Jahr seinem altersabhängigen Risiko entspricht. Bei Vertragsbeginn - also der Zeit des geringeren Risikos - sind die Beiträge dadurch sehr attraktiv. Sie steigen aber dann kontinuierlich jedes Jahr entsprechend dem wachsenden BU-Risikos. Im Vergleich zum oben gezeigten Stufentarif (berechnet für 21-jährigen Kunden mit Versicherungsdauer bis Endalter 65) erreicht man ungefähr nach 15 Jahren die vergleichbare „Normalprämie“. Der Haken dabei ist, dass man sich diesen Prämienvorteil durch höhere Beiträge in der zweiten Hälfte des Vertrages quasi „erkauft“ und somit die Gefahr besteht, dass der Vertrag dadurch zur finanziellen Belastung wird.

Um diesen Faktum entgegen zu wirken wird in solchen Tarifen der Wechsel in den Normaltarif angeboten – ohne Gesundheitsprüfung und ohne neuerliche Bewertung des Berufsrisikos.

In der Beratung macht es auf jeden Fall Sinn, mittels z.B: einer Excelauswertung, den Prämienunterschied über die gesamte Laufzeit im Vergleich zu einem normalen Tarif darzustellen. Technisch einjährig kalkulierte Tarife bieten in den ersten 10 – 15 Jahren eine klare Prämienersparnis gegenüber den Normaltarifen - doch das dicke Prämienende kommt gewiss und somit der Wunsch auf Umstellung auf Normaltarif.

 

Tarife mit verkürzter Vertragsdauer:

Hier wird der Vertrag auf einen begrenzten Zeitraum – z.B. 15 Jahre abgeschlossen. Sollte der Kunde in diesem Zeitraum berufsunfähig werden, dann leistet der Vertrag bis zum vereinbarten Endalter. Bis zum Ablauf des versicherten Zeitraumes besteht normalerweise die Möglichkeit einen Folgevertrag abzuschließen für den keine neuerlichen Gesundheitsfragen mehr zu beantworten sind.

Die Prämien sind dementsprechend verlockend – allerdings birgt diese Tarifwahl einige Stolpersteine für uns Berater.

Keine erneute Gesundheitsprüfung klingt verlockend, aber wie schaut es mit etwaigen gefährlichen Hobbys/Freizeitaktivitäten aus?

Wird das Rauchverhalten abgefragt oder sogar der BMI?

Zu guter Letzt wird hier auch die aktuelle berufliche Tätigkeit neuerlich bewertet. In vielen Fällen werden noch Eltern solche Verträge für ihre in Ausbildung befindlichen Jugendlichen abgeschlossen haben. Nun will der mittlerweile Erwachsene den Vertrag umstellen, da sich auch sein Absicherungsbedarf geändert hat (Job, Heirat, Familie, Finanzierung…).  Eine neuerliche Prüfung des Berufsbildes kann im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen (aber auch durch die Ausübung neuer gefährlichen Hobbies). Normalerweise sollte man sich die Berufsgruppe in jungen Jahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Vertragsabschluss sichern. Eine anschließende Verschlechterung sollte auf keinen Fall möglich sind. Es gehört aber auch geklärt, zu welchen Bedingungen dieser neue Vertrag überhaupt abgeschlossen werden kann – vermutlich zu den dann gültigen. Somit ist auch bei Abschluss des Startvertrages unklar, wie hoch der Tarifbeitrag für die Anschluss-BU sein wird. In Summe gesehen spricht also nicht viel für den Abschluss solcher Verträge.

Gerade in der beruflichen Startphase eines jungen Menschen wird aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel der Abschluss einer BU oft nicht ganz oben in der Prioritätsliste zu finden sein. Stufentarife oder auch technisch einjährig kalkulierte Tarife bieten deshalb jungen Leuten einen besonderen Anreiz, ihre Arbeitskraft bereits früh abzusichern.

Den verlockend niedrigen Anfangsbeiträgen können jedoch je nach Angebot in der Zukunft deutlich höhere Beiträge gegenüberstehen. Unsere Aufgabe als Berater ist es dem Kunden diese Entwicklung bewusst zu machen und darauf hinzuweisen.

Ein weiterer Aspekt ist, dass Schüler, Lehrlinge, Studenten und auch Berufsanfänger sich oft – trotz der Starttarife – nur eine geringe und nicht für das gesamte Berufsleben ausreichende – Rente leisten können. Erschwerend kommt noch hinzu, dass viele Kunden den Kaufkraftverlust massiv unterschätzen. Es fehlt an Vorstellungskraft, was die Inflation langfristig bedeutet. Die Beitragsdynamik soll eine kontinuierliche Erhöhung ermöglichen, um die Folgen dieser Inflation auszugleichen. Gerade aber in Zeiten wie diesen, wo die Inflation in ungeahnte Höhen schießt, reicht diese Beitragsdynamik nicht mehr aus. Hier helfen die sogenannten Nachversicherungsgarantien.

Welche Möglichkeiten hier die Tarife vorsehen, ob auch Fallstricke zu beachten sind und wie man auch einen zukünftigen höheren Absicherungsbedarf schon bei Abschluss sich sichern kann, wird Thema der nächsten Ausgabe sein.