MaklerIntern - Archiv

MaklerIntern - Archiv durchsuchen

Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus den MaklerIntern-Ausgaben der letzten Jahre.

Die Nachversicherungs- garantie in der Berufsunfähigkeits- versicherung

Avatar of Mag. Erwin Weintraud Mag. Erwin Weintraud | 05. Dezember 2022 | Wirtschaft & Steuern

 

Und weiter geht´s mit der wundersamen Welt der Berufsunfähigkeitsversicherung. In diesem Beitrag geht es um Nachversicherungsgarantien. Eine Thematik, der man durchaus mehr Bedeutung in der Beratung beimessen sollte. Warum dies so ist und wieso sich auch hier ein Blick in die Bedingungen der einzelnen Anbieter lohnt – dies wollen wir uns nachfolgend näher anschauen.

Der frühzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung macht für Schüler, Lehrlinge, Berufsanfänger und Studenten Sinn. All diese Kundengruppen haben Eines gemeinsam – sie können meist (aus finanziellen Gründen) nur eine geringe Rentenhöhe vereinbaren. Diese reicht aber oft nicht für das gesamte Berufsleben aus und muss dementsprechend später angepasst werden. Sei es durch den Abschluss eines zweiten Vertrages – oder über die Erhöhung des Bestehenden. Hier spielen dann Nachversicherungsgarantien eine wichtige Rolle.

 

Was ist der Unterschied zur Beitragsdynamik?

Die Option „Beitragsdynamik“ ermöglicht die kontinuierliche Erhöhung der versicherten Rente um die Folgen der Inflation auszugleichen.

Gerade die derzeitige enorme Inflation sorgt jedoch für die Entwertung der versicherten BU-Renten. Die normale Beitragsdynamik kann diesen Effekt derzeit keineswegs ausgleichen.

Es gibt aber auch andere, besondere, Ereignisse im Leben unserer Kunden die zu einer Erhöhung der lebensnotwendigen Ausgaben führen und so zu einem Anstieg des Absicherungsbedarfs. Hier hilft uns die Beitragsdynamik ebenfalls nicht weiter. Die Lösung des Problems finden wir in den Bedingungen unter dem Stichwort „Nachversicherungsgarantien“ – oft zu finden unter dem Punkt: „Gestaltungsmöglichkeiten“. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der „anlassbezogenen“ und „anlassunabhängigen“ Nachversicherung.

 

Die anlassbezogene Nachversicherung

In den letzten Jahren haben die meisten Versicherer hier enorm nachgebessert und den Leistungskatalog erweitert. Typische Anlässe sind beispielsweise:

 

Heirat

erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei versicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden,

Geburt oder Adoption eines Kindes

Erreichen der Volljährigkeit

Aufnahme eines Darlehens zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie

Erstmalige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Karrieresprung bei Nichtselbständigen

 

Je mehr Anlässe in den Bedingungen aufgeführt sind, desto höher sind natürlich die Chancen zur Anpassung der versicherten Rente.

Achten sollte man jedoch auf die Fristen. Lobenswert sind Anbieter, welche die Nachversicherung innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses, anbieten. Aber es gibt auch Anbieter mit Fristen von 6 Monaten bzw. auch von lediglich 3 Monaten. Nicht auszudenken, wenn man aufgrund der zu knapp bemessenen Frist - z.B. nach Geburt eines Kindes – bis zur Geburt des nächsten Kindes warten muss.

 

Die anlass“unabhängige“ Nachversicherung

Zurück zum Thema Inflation. Inflation steht leider in keinen Bedingungen als Ereignis, somit hilft uns die ereignisabhängige Nachversicherung nicht weiter. Hier kann uns jedoch die anlassunabhängige Nachversicherung gute Dienste leisten. Wie der Name schon sagt, kann man mit dieser auch ohne ein besonderes Ereignis seinen Vertrag erhöhen. Einziger Nachteil – dies ist bei den meisten Bedingungen lediglich in den ersten 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages möglich.      

 

Wo ist der Haken? Gesundheitsprüfung versus Risikoprüfung

Die Nachversicherung ist ein gutes Mittel für die nachträgliche Erhöhung der vereinbarten BU-Rente. Wir wissen mittlerweile aufgrund von welchem Ereignis man die Rentenhöhe anpassen kann.

Ungeklärt ist dennoch die Frage, wie hoch diese Erhöhung sein kann und vor allem, unter welchen Voraussetzungen. Auch ist noch unklar, warum man nicht gleich einen zweiten Vertrag abschließen soll.

Natürlich könnte man eine Erhöhung auch durch den Neuabschluss eines zweiten Vertrages erreichen. Aber dazu müssen wieder Fragen zu Vorerkrankungen beantwortet werden. Hier können dann Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar auch die Ablehnung des Antrages drohen. Somit sollte der nachträgliche Abschluss eines zweiten Vertrages immer erst nach Prüfung sämtlicher vertraglich möglicher Nachversicherungsgarantien in Erwägung gezogen werden.

Genau dieses Szenario lässt sich mit der Nachversicherungsgarantie vermeiden. Hier verzichtet nämlich der Versicherer auf diese erneute Prüfung der Gesundheit – ein wichtiger Vorteil, denn mit zunehmendem Alter häufen sich Vorerkrankungen.

Im Prinzip ändert sich am Vertrag also nichts. Weder die Versicherungsdauer noch das Leistungsende verschiebt sich. 

Nun stellt sich natürlich die Frage nach dem Haken bei der Sache. Und diesen finden wir – natürlich – in den Bedingungen. Es geht hier nämlich um die Frage, zu welchen Voraussetzungen die Erhöhung durchgeführt werden kann.

Darin sollte man genau nachlesen ob die Gesellschaft nur auf die erneute Prüfung der Gesundheit verzichtet, oder auch auf andere Prüfungen, die zu einem erhöhten Beitragssatz oder zur Ablehnung des Erhöhungsantrags führen können. Die Rede ist hier vom Verzicht auf die komplette Risikoprüfung.

Dies betrifft folgende Bereiche:

Beruf

Rauchverhalten

Körpergröße & Gewicht (BMI)

Hobby / Freizeitverhalten

Geplante bzw. aktuelle Auslandsaufenthalte

 

Der Verzicht auf die komplette Risikoprüfung bedeutet für unsere Kunden:

eine risikoreichere Berufstätigkeit (z. B. nach Abbruch des Studiums/der Lehre oder Wechsel des Berufs) kann nicht zu einer ungünstigeren Berufsgruppeneinstufung und damit zu einem höheren Beitragssatz beim Neuvertrag führen;

inzwischen erlittene Erkrankungen können keine Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Antragsablehnung verursachen;

neu hinzugekommene Freizeitrisiken können keine Risikozuschläge oder auch eine Antragsablehnung zur Folge haben. Zu denken ist hier an den Bergsport, Fahrradsport mit erhöhtem Risiko, Motorsport, Reitsport, Flugsport, Tauchsport und Wassersport, gefährliche Mannschaftssportarten und auch den Kampfsport.

 

Besonders wertvoll ist die Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung bei Verträgen für Schüler. Wer sich noch während der Schulzeit versichert, behält die ursprüngliche Berufsgruppe auch für die Nachversicherung. Der Vorteil darin ist, dass die Berufswahl - Handwerksberuf oder kaufmännischen Beruf - dann keine Rolle mehr spielt und somit keinen negativen Einfluss auf die Prämienhöhe haben kann.

Wir wissen nun, dass ein zweiter Vertrag immer nur die zweitbeste Lösung ist und auch ein Vertrag mit Verzicht auf die komplette Risikoprüfung von Vorteil ist. Offen ist nur mehr die Frage nach der möglichen Rentenhöhe. Gleich vorweg – auch bei der Erhöhung durch die Nachversicherung muss die finanzielle Angemessenheit bei den einzelnen Versicherungsangeboten beachtet werden.

Die anlassunabhängige Nachversicherung ist bei den meisten Gesellschaften nur in den ersten 5 Jahren möglich. Für Studenten gibt es oft eine besondere Möglichkeit den Vertrag zu erhöhen – durchaus mit attraktiven Konditionen. Aber auch tarifliche Zusatzpakete können interessant sein. Der Vielfalt sind im Prinzip keine Grenzen gesetzt und ein Blick in das Tarifwerk der Anbieter verschafft hier Klarheit.

 

Zum Schluss noch ein Wunsch ans Christkind…

Es gibt Ereignisse, wo höhere Ausgaben auf eine gewisse Laufzeit begrenzt sind. Ich denke hier vor allem an die Geburt von Kindern oder die Aufnahme von Darlehen:

bei Kindern ist davon auszugehen, dass vermutlich in den nächsten 25 Jahren erhöhte Kosten entstehen.

bei Darlehen ist dies vorgegeben durch die Darlehenslaufzeit.

 

Die Laufzeit des Grundvertrages stimmt aber nur in den wenigsten Fällen mit diesen Laufzeiten überein. Hier wäre mehr Flexibilität gewünscht. In beiden Fällen wäre es oft deutlich günstiger, wenn die nachversicherte BU-Rente entsprechend kürzer vereinbart werden könnte als der zugrundeliegende Stammvertrag.

Generell werden die Nachversicherungsmöglichkeiten bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen noch zu wenig ausgenutzt. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn wir Vermittler diesem Thema - gerade in Zeiten der hohen Inflation – mehr Beachtung schenken.

 

TIPP für zukünftige Top-Verdiener

Zwei-Vertragslösung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. So ist es möglich zweimal die Nachversicherung zu nutzen. Vor allem interessant in Berufen, wo direkt nach dem Studium sehr attraktive Gehälter winken.