Vertrag zur Wahrung der Urheberrechte

abgeschlossen zwischen

Österreichischen Versicherungsmaklerring
Gottfried Alber Gasse 5/5 1140 Wien
im folgenden Herausgeber genannt

und

ÖVM-Mitglied
im folgenden Erwerber genannt.

Gegenstand dieses Vertrages ist die Nutzung der „ÖVM Erklärvideos“, welche in Form eines Downloads vom Bezieher erworben wurde.

Sämtliche Inhalte der Videos dürfen nur vom Erwerber und für seine eigenen Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Ein Weiter- und Wiederverkauf, ebenso eine kostenlose Weitergabe der Daten und/oder der Dokumentationen, sowohl im Ganzen als auch Teile davon, ist untersagt.

Für den Fall einer Weitergabe der Daten und/oder der Dokumentation, im Ganzen oder in Teilen, verpflichtet sich der Erwerber zu einer Konventionalstrafe in Höhe von € 6.000,– (Euro sechstausend) zu zahlen an den Herausgeber. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass die vereinbarte Konventionalstrafe nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt.

Diese Vereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Download vom Erwerber in Empfang genommen wurde und bleibt zeitlich unbefristet gültig.

Der Herausgeber steht dafür ein, dass der Inhalt der Videos der Produktbeschreibung entspricht und dass die Dokumentation sowie die Informationen für den ordnungsgemäßen Gebrauch geeignet sind. Der Herausgeber gewährleistet darüber hinaus, dass der gelieferte Download, keine Materialschäden aufweist. Andere als die dargelegten Gewährleistungen werden für Software und Dokumentation nicht gewährt!

Der Herausgeber ist dem Erwerber gegenüber auf keinen Fall verantwortlich für Schäden, Ansprüche oder Verluste irgendwelcher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf verlorenen Gewinn, verlorene Ersparnisse oder andere besondere, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Software und/oder Dokumentation herleiten, ungeachtet der Umstände.

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das für den Herausgeber sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Der Erwerber verpflichtet sich zudem, die im Zusammenhang mit allfälligen Vertragsverletzungen auflaufenden Kosten, insbesondere auch der rechtsfreundlichen Vertretung des Herausgebers auch ohne gerichtlichen Zuspruch (auf Basis von autonomen Honorarrichtlinien in der jeweils rechtsgültigen Fassung) zu tragen bzw. diese dem Herausgeber bei deren allfälligen Anspruchnahme unverzüglich zu ersetzen.