Arbeitshilfen

Shop - Hilfsmittel für Makler

Der ÖVM-Shop bietet der Maklerschaft viele praxisnahe Hilfsmittel und Handwerkzeuge an - für seine Mitglieder zu günstigen Konditionen.
Achtung: Der Shop steht ausschließlich ÖVM-Mitgliedern zur Verfügung.

 

Evaluierung im Maklerbüro

24,00 €
Alle Preise inkl. 20% USt.

Die Durchführung einer Evaluierung zum präventiven Arbeitsschutz ist für jedes Unternehmen, welches - auch nur eine(n) einzige(n) – Mitarbeiter(in) beschäftigt, gesetzlich vorgeschrieben!

Im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes bedeutet Evaluierung, dass Arbeitsprozesse hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz laufend kontrolliert und beurteilt werden. Vorbeugender Arbeitsschutz für setzt aber vor allem die Kenntnis der möglichen Gefährdungen voraus, denen die Arbeitnehmer/innen bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Das ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) sowie mehrere andere Gesetze (siehe Factbox „Gesetzliche Grundlagen zur Evaluierung) verpflichten daher die Arbeitgeber/innen, für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bestehenden Risiken zu erheben und zu bewerten. Aufgrund dieser Erhebung sind von den Arbeitgeber/innen Maßnahmen zur Gefahrenminderung festzulegen.

Dieser, als "Evaluierung" bezeichneter, Vorgang beinhaltet die Berücksichtigung aller Arbeitnehmer/innen (insbes. Jugendliche, Ältere, Schwangere, Invalide) sowie deren Konstitution, Qualifikation etc. und die Erfassung aller Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge, Wartungs- und Reparaturarbeiten, Störungsbehebung, Not- und Rettungsmaßnahmen. Haben sich die Voraussetzungen, unter denen die Evaluierung durchführt worden ist, geändert (z. B. Einführung neuer Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe usw.), ist ein Unfall geschehen oder besteht der Verdacht auf arbeitsbedingte Erkrankungen, so ist die Evaluierung zu überprüfen und, wenn erforderlich, anzupassen. Die Ergebnisse der Evaluierung und die daraus resultierenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) festzuhalten.