Courtagevereinbarungen

Provisions- bzw. Courtagevereinbarungen mit Versicherungen (VUs) gehören zu den rechtlichen Grundlagen für die Honorierung der Vermittlungstätigkeit von Maklern.

Gewöhnlich werden in diesen Übereinkünften neben Provisionsbestimmungen auch Absprachen getroffen, die gegenseitige Rechte und Pflichten im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Versicherungsmakler und Versicherer regeln.

Es ist unbestritten, dass beide Partner großen Wert auf entsprechende Rechtssicherheit legen. Als unabhängige Standesvertretung ist der ÖVM aber darüber hinaus auch an Fairness und Ausgewogenheit innerhalb dieser Kontrakte bemüht.

Aus diesem Grund versucht der ÖVM, die in Anwendung stehenden Courtagevereinbarungen für seine Mitglieder zu verbessern, sofern der jeweils angesprochene Versicherer seine Bereitschaft dazu bekundet.

Wesentlich ist, dass die ÖVM ausschließlich über vertragsrechtliche Inhalte der Courtagevereinbarung verhandelt, nicht über Provisionssätze und Sonderregelungen.

Letztere bleiben Verhandlungssache des einzelnen Versicherungsmaklers. Das gleiche gilt auch für eventuelle Zusatzvereinbarungen über Bonifikationen.

Mit den unten angeführten Versicherungsunternehmen wurden die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Diese Courtagevereinbarung gelten für alle ÖVM-Mitglieder.

Dieser Inhalt steht nur Mitgliedern zur Verfügung.