Sachversicherung


  1. Teil: Der lange Weg zur Neuwertentschädigung - Bereicherungsverbot und Wiederherstellung
    1. Konsequenzen verschiedener Wiederherstellungsklauseln
    2. Sicherung der Wiederherstellung
    3. Sachen gleicher Art und Güte
  2. Teil: Elektroladestationen und gekippte Fenster - Gefahrerhöhung und Sicherheitsvorschriften
    1. Meldepflicht von Gefahrerhöhungen
    2. Verschuldens- und Kausalitätsgegenbeweis
    3. Probleme mit Smart-Home
  3. Teil: Von der angeschlossenen Einrichtung bis zur Verjährung – Unbekanntes von der Sachversicherung
    1. Unmittelbare Einwirkung und unvermeidliche Folge
    2. Versicherte Sachen und versicherte Gefahren
    3. Verjährung der Deckung

Dieses Webinar kann nur als Blockveranstaltung gebucht werden - Sie nehmen bei Anmeldung von einem Termin also automatisch bei allen Veranstaltungen teil. 

Dauer: 3 x 1 Stunde; jeweils von 10.00 - 11.00 Uhr
1,5 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
1,5 Stunden Modul 2 Fach- und Spartenkompetenz

Erforderliche Ausrüstung für GoToWebinar

  • Windows- oder Mac-Computer
  • Internetverbindung (am besten Breitband)
  • Lautsprecher (integriert oder USB-Headset)

Die meisten Computer verfügen über integrierte Mikrofone und Lautsprecher. Sie erhalten jedoch eine viel bessere Audioqualität, wenn Sie ein Headset oder einen Handapparat verwenden. Sie können auch Anrufe mit Ihrem Festnetztelefon oder Mobilgerät durchführen.

Kosten: 90,– ÖVM-Mitglieder jeder weitere Zugang € 30,--
                   € 135,– Nicht-Mitglieder jeder weitere Zugang € 45,--

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

10.12.2026 10:00 - 11:00
Internet/Webinar
Dr. Wolfgang Reisinger
14.12.2026 10:00 - 11:00
Internet/Webinar
Dr. Wolfgang Reisinger
16.12.2026 10:00 - 11:00
Internet/Webinar
Dr. Wolfgang Reisinger


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.