Konventionelle und erweiterte Deckung der Produktehaftpflicht


„Welcher Mangel führt am Häufigsten zu kostspieligen Judikaten im Bereich der konventionellen Produkthaftpflicht? Was ist der Unterschied zwischen Vermischung, Vermengung und Weiterverarbeitung? Wieso entmystifiziert das Urteil 7/Ob81/19s die so eindeutig die Illusion eines Versicherungsfalls des zu Grunde liegenden Sachverhalts? Wenn Fragen wie diese Ihnen Nachts den Schlaf rauben oder zumindest ein Stirnrunzeln provozieren sind Sie richtig. In zwei Stunden werden die Grundlagen kursorisch erarbeitet um anschließend kritische Details und marktüblicher Missverständnisse aufzuklären. Gespickt mit Judikatur und Beispielen aus der Praxis machen Sie sich gefasst auf eine inverse Zeitdilatation, denn diese zwei Stunden werden sich nach viel weniger anfühlen …“
Dauer: 1 x 2 Stunden; jeweils von 10.00 - 12.00 Uhr

Level: Advanced Unterrichtsstunden 2 Netto, 1 Stunde Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht 1 Stunde Modul 2 Fach- und Spartenkompetenz Erforderliche Ausrüstung für GoToWebinar
  • Windows- oder Mac-Computer
  • Internetverbindung (am besten Breitband)
  • Lautsprecher (integriert oder USB-Headset)
Die meisten Computer verfügen über integrierte Mikrofone und Lautsprecher. Sie erhalten jedoch eine viel bessere Audioqualität, wenn Sie ein Headset oder einen Handapparat verwenden. Sie können auch Anrufe mit Ihrem Festnetztelefon oder Mobilgerät durchführen.
Kosten: €   60– ÖVM-Mitglieder jeder weitere Zugang € 10,--
             € 120,- Nicht-Mitglieder jeder weitere Zugang € 20,--
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit

Termine, Details und Anmeldung

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.