Ausschlüsse in der Haftpflichtversicherung
Die Ausschlüsse in der Haftpflichtversicherung
„Das ist ein Eigenschaden, wir lehen ab" - „Sie haben die Nachbesserungsgleitschäden nicht eingeschlossen – daher kein Versicherungsschutz" - "Allmählichkeitsschäden sind nicht mitversichert" - "Es liegt die Verwendung eines KFZ vor";
Kennen Sie diese Aussagen von Schadenreferenten? In der Webinarreihe lernen Sie, Ablehnungen in der Haftpflichtversicherung systematisch zu prüfen und erfahren Details zu vielen praxisrelevanten Ausschlüssen in den AHVB/EHVB inkl. der Judikatur des OGH.
Folgende Ausschlüsse werden behandelt:
- Gewährleistung, Vertragserfüllung und Nachbesserungsbegleitschäden
- Herstellungs- und Lieferklausel
- Vorsatz und vorsatznahe Ausschlüsse, bewusstes Zuwiderhandeln gegen Vorschriften
- Tätigkeitsschäden
- Mietsachschäden, Eigenschäden
- Verwahrung
- Gefälligkeit
- Angehörigenausschluss
- Gesellschafter- und Gesellschaftsausschluss
- Allmählichkeitsschäden
- KFZ-Ausschluss
- Ausschluss Luftfahrzeuge, Luftfahrtgeräte
Dauer: 4 x 1 Stunde; jeweils von 10.00 - 11.00 Uhr (Unterrichtsstunden Netto 4 Modul 2)
Erforderliche Ausrüstung für GoToWebinar
- Windows- oder Mac-Computer
- Internetverbindung (am besten Breitband)
- Lautsprecher (integriert oder USB-Headset)
Die meisten Computer verfügen über integrierte Mikrofone und Lautsprecher. Sie erhalten jedoch eine viel bessere Audioqualität, wenn Sie ein Headset oder einen Handapparat verwenden. Sie können auch Anrufe mit Ihrem Festnetztelefon oder Mobilgerät durchführen.
Kosten: € 120,– ÖVM-Mitglieder jeder weitere Zugang € 20,--
€ 240,- Nicht-Mitglieder jeder weitere Zugang € 40,--
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit
Termine, Details und Anmeldung
Termin |
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Vortragende/r |
Online-Anmeldung |
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.
Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.