Studienreise - Zirkeltraining für Versicherungsfachleute von 2.9. - 9.9.2023


Das Training basiert auf:

  • den wichtigsten Paragraphen des VersVG "aus dem Handgelenk"
  • für das Versicherungsgeschäft relevante Paragraphen des ABGB "aus dem Stand"
  • Einführung in das Schadenersatzrecht für die Tagespraxis
  • Übungen und Spiele für Konzentration und Teamarbeit
  • Versicherungsspartenkunde - von allem etwas!

Sie werden erstaunt sein, wozu Sie fähig sind!

dieses "Zirkeltraining" mobilisiert Ihre grauen Zellen auf besondere Art und Weise, denn Ihre Merkfähigkeit ist viel höher als Sie glauben! Aber Sie sollten kein "Eigenbrödler" sein, denn das ist ein Teamtraining!

Mit "sportlichem" Einsatz und Konzentration werde in verschiedensten Lehreinheiten die oben angeführten Inhalte trainiert. Manche Leerzeiten werden auch als Lehrzeiten genutzt! Trotzdem wir der Erholungswert, Spaß und Unterhaltung (also die Trainingspausen) nicht zu kurz kommen! Neben anspruchsvollem Brainstorming wird in Einzel- aber auch in Gruppenarbeiten mit spielerischen Schulungseinheiten weiteres Fachwissen vermittelt bzw. vertieft.

Pauschalangebot für Mitglieder des ÖVM/ÖVA

€ 1.900,--
Unterbringung im EZ bzw. im DZ mit Einzelnutzung, Vollpension, Selbstanreise

Netto Unterrichtsstunden 30

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit.

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung



Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.