Praxis-Booster VersVG und ABGB – Wenn Notariat & Makler Klartext reden!
Praxisnahes Seminar zu Versicherungsvertragsgesetz & ABGB
Dieses Seminar behandelt praxisrelevante Fragestellungen aus dem Versicherungsvertragsgesetz und dem ABGB rund um das Leben als auch um den Todesfall eines Versicherungsnehmers. Im Fokus stehen die ersten wichtigen respektive notwendigen Schritte für Versicherungsmaklerbüros, offene Rechtsgeschäfte sowie die Frage, welche Handlungen erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens möglich sind.
Behandelt werden außerdem Eigentumsübergänge nach §§ 69–71 VersVG, die Rolle von Grundbuch und Bezirksgericht sowie mögliche Unterschiede zwischen ABGB und VersVG in der praktischen Anwendung. Ergänzend werden typische Praxisfälle zur Weiterbenutzung von Kraftfahrzeugen nach einem Todesfall, die Aufgaben des Gerichtskommissärs (Notars) sowie Handlungsmöglichkeiten und Grenzen für Maklerbüros verständlich und praxisnah erläutert.
Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen
Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 495,–
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit.
Unterrichtsstunden Netto 6,5
3 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
3,5 Stunden Modul 2 Fach- und Spartenkompetenz
Termine, Details und Anmeldung
Termin |
Zeit |
Ort |
Vortragende/r |
Online-Anmeldung |
| 24.09.2026 |
9:00 - 17:00 |
Wals bei Salzburg |
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.
Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.
