Intensiv-Workshop zur optimalen Vorbereitung auf die BÖV-Prüfung und LAP-Versicherungskaufmann/-frau
Inhalt:
- Wir orientieren uns am originalen Prüfungsablauf sowie an Beispielen aus BÖV und LAP.
- Wir schließen die Wissenslücken zwischen der Praxis und den theoretischen Inhalten der BÖV-Skripten.
- Wir besprechen potenzielle Stolperfallen in den Prüfungsbeispielen, die den Teilnehmenden viele Punkte kosten könnten.
Unser Workshop richtet sich an:
- Lehrlinge und Auszubildende, die kurz vor der LAP stehen und den gesamten Ablauf der Prüfung durchlaufen möchten.
- Außendienstmitarbeiter:innen, die sich bereits für die BÖV-Prüfung angemeldet haben und den Prüfungsablauf aktiv üben wollen.
- Innendienstmitarbeiter:innen, die bald die LAP und BÖV-Prüfung absolvieren werden und das Gelernte in der Prüfungspraxis anwenden möchten.
- Wissbegierige, die ihren Werdegang mit einer anerkannten Prüfung abrunden.
Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen
Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 495,–
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit.
Unterrichtsstunden Netto 7
2 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
5 Stunden Modul 2 Fach- und Spartenkompetenz
Termine, Details und Anmeldung
Termin |
Zeit |
Ort |
Vortragende/r |
Online-Anmeldung |
| 14.10.2026 |
9:00 - 17:00 |
Wien |
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.
Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.
