Gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten sowie Risikoausschlüsse


Die praktische Bedeutsamkeit des Themas ergibt sich daraus, dass Obliegenheiten und Risikoausschlüsse exakt jene Gründe sind, derentwegen der Versicherer keine Ersatzleistung an den Versicherten erbringt.

·         Die "Obliegenheit"; der "Risikoausschluss": Begriffsbestimmung, Abgrenzung voneinander sowie vom Begriff der vertraglichen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag
·         Methoden zur Kategorisierung von Obliegenheiten und Risikoausschlüssen; praktische Bedeutung dieser Kategorisierung
·         Gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten/Risikoausschlüsse: detaillierte Darstellung
·         Die Gestaltung des Versicherungsvertrages/der AVB im Hinblick auf Obliegenheiten und Risikoausschlüsse
·         Die Rechtskontrolle von vertraglich vereinbarten Obliegenheiten und Risikoausschlüssen: Auslegung, Geltungs-, Inhalts- und Transparenzkontrolle im Spiegel der Rechtsprechung
·         Voraussetzungen und Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzung und Verwirklichung von Risikoausschlüssen
·         Vorvertragliche Anzeigeobliegenheit (§§ 16 - 21 VersVG)
·         Gefahrstands- und Anzeigeobliegenheiten ("Gefahrerhöhung"; §§ 23 - 30 VersVG)
·         Schadenminderungs- und Abwendungsobliegenheit ("Rettungspflicht" und Aufwandersatz: §§ 62f VersVG)
·         Die "subjektiven", gesetzlichen Risikoausschlüsse (§§ 61, 152, 181 VersVG: grob fahrlässige/vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles)
·         Ausgewählte, praktisch besonders bedeutsame vertragliche Obliegenheiten und Risikoausschlüsse aus verschiedenen Versicherungszweigen: Tatbestände und Judikaturüberblick
Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,– jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,–  ÖVM Mitglieder erhalten zum 40. Jubiläum auf die Buchung der Seminare 40% Jubiläumsrabatt auf die angegebenen Preise. Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit.


Unterrichtsstunden Netto  6,5

4,5 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
2 Stunden Modul 2 Fach- und Spartenkompetenz

Termine, Details und Anmeldung

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.