Anatomie der Wa(h)ren-Transport-Versicherung


Beschaffung, Produktion und Absatz sind die Stützpfeiler betrieblichen Wirtschaftens. Alle drei Bereiche müssen sich – aufeinander abgestimmt – sinnvoll ergänzen. Eine noch so reibungslos funktionierende Produktion wäre nutzlos, wenn die produzierten Artikel nicht in der richtigen Menge und zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort abgeliefert würden.
Die Haftung der Spediteure und Frachtführer kann allerdings nicht als Ersatz für eine Transport-Versicherung gelten. Denn die Haftung der einzelnen an einem Transport beteiligten Unternehmen des Transportgewerbes ist weder grundsätzlich einheitlich gestaltet noch in der Höhe und im Haftungsumfang ausreichend bemessen.
Je komplexer und flexibler der Transportablauf gestaltet wird, desto schwieriger wird oft die Beurteilung der einzelnen Schadenersatzansprüche an die Spediteure und Frachtführer. Dies zeigt auch die steigende Anzahl von Gerichtsentscheidungen und Kommentaren.
Um sich daher vor fast jedem Schaden zu bewahren, machen die Haftungsbe­schränkungen der am Transport beteiligten Spediteure und Frachtführer einen Risi­koausgleich in Form einer Transport-Versicherung erforderlich.
Ein wesentlicher Schwerpunkt von Geschäftsabschlüssen sind immer auch die Lieferbedingungen. So lässt sich durch Lieferbedingungen beispielsweise festlegen, welche der Vertragsparteien bestimmte Kosten (z. B. Transport und Versicherung der Ware, Zölle und andere Abgaben) zu tragen hat. Ein wichtiger Regelungsinhalt von Lieferbedingungen ist der Komplex der „Gefahrtragung“, also die Festlegung, welche Vertragspartei bis/ab wann das Risiko des zufälligen Verlusts, eines sonstigen Abhandenkommens oder der zufälligen Beschädigung oder sonstigen Verschlechterung des Liefergutes zu tragen hat.

Incoterms®, das offizielle Regelwerk der ICC zur Auslegung von Handelsklauseln, er­leichtern die Durchführung des internationalen Handels. Die Bezugnahme auf die Incoterms® 2020 definiert in einem Kaufvertrag eindeutig die Verpflichtungen der Parteien und reduziert das Risiko rechtlicher Komplikationen.

  1. Globaler Handel
  2. Überblick Verkehrshaftungsrecht
  3. Haftung bei Beladung und Sicherung am Transportmittel
  4. Begriff der Transport-Versicherung
  5. Haupt- und Nebenzweige der Transport-Versicherung
  6. Umfang der Waren-Transport-Versicherung
  7. AÖTB 2011
  8. Versichertes Interesse
  9. Deckungsvarianten
  10. Die Versicherung politischer Risiken sowie geopolitische Gewalt in der Transport-Versicherung
  11. Ausgeschlossene Gefahren und Schäden
  12. Der Kausalzusammenhang
  13. Zweck und Umfang der Incoterms®
  14. Warum neue Incoterms®?
  15. Aufnahme der Incoterms® in den Kaufvertrag
  16. Darstellung der Incoterms®
  17. Abweichungen von den Incoterms®
  18. Transportart und geeignete Incoterms®-Klausel 2020
  19. Die empfohlene Klausel

Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 495,–

jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG
von der MWSt. befreit.

Unterrichtsstunden Netto  6,5
3 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
3,5 Stunden Modul 2 Fach- Spartenkompetenz

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

24.03.2026 09:00 - 17:00
Wien
Prok. Clemens Waldmann


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.