Aktuelle OGH Judikatur (2024-2025)


Seminarbeschreibung:

In diesem Seminar werden die versicherungsrechtlichen Judikate des OGH der letzten beiden Jahren praxisnah erörtert und gleichzeitig ein Bezug zur Tätigkeit des Versicherungsmaklers hergestellt.

Inhaltsangabe:
Behandelt werden insbesondere OGH-Urteile zu folgenden Versicherungszweigen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung                  
  • Lebensversicherung                
  • Feuerversicherung
  • Sturmversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Vermögenschadenhaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung                 
  • Reiseversicherung                    
  • Richtige Anwendung des VersVG
  • Verjährung
  • Honorar für Fremdschadenbearbeitung
  • und Weitere

Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 495,–

jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG
von der MWSt. befreit.

Unterrichtsstunden Netto  6,5
3 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
3,5 Stunden Modul 2 Fach- und Spartenkompetenz

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

29.04.2026 9:00 - 17:00
Wien
Prof. Gerhard Veits
07.05.2026 09:00-17:00
Anif
Prof. Gerhard Veits


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.