Whistleblowing-Richtlinie


Die in Österreich bestehende Verpflichtung für Versicherungsmakler, ein System einzurichten, mit dem von MitarbeiterInnen Verstöße gegen geltende Gesetze gemeldet werden können (Hinweisgebersystem) wird durch die EU-Richtlinie 2019/1937 neu definiert, wobei der Schutz des Hinweisgebers eine besondere Rolle spielt. Mit der Umsetzung der Richtlinie in österreichisches Recht ist im Frühjahr 2022 zu rechnen. Im Webinar wird über die neuen Schutzbestimmungen, die Regeln rund um den sog. internen Meldekanal, die Art der zu meldenden Verstöße und sonstige durch das Gesetz vorgesehene Bestimmungen berichtet.
Dauer: 1 x 1,5 Stunden; jeweils von 10.00 - 11.30 Uhr

Level: Professionell Teilnehmer sollten Unternehmer, Unternehmensleiter pder mit Compliance beauftragte Mitarbeiter Unterrichtsstunden 1,5 Netto, 1,5 Stunde Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht Erforderliche Ausrüstung für GoToWebinar
  • Windows- oder Mac-Computer
  • Internetverbindung (am besten Breitband)
  • Lautsprecher (integriert oder USB-Headset)
Die meisten Computer verfügen über integrierte Mikrofone und Lautsprecher. Sie erhalten jedoch eine viel bessere Audioqualität, wenn Sie ein Headset oder einen Handapparat verwenden. Sie können auch Anrufe mit Ihrem Festnetztelefon oder Mobilgerät durchführen.
Kosten: €   45,- ÖVM-Mitglieder jeder weitere Zugang €  10,--
             €   90,- Nicht-Mitglieder jeder weitere Zugang € 20,--
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit

Termine, Details und Anmeldung

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.