Versicherungsvermittler im Fadenkreuz der Aufsicht
- Richtlinie versus Verordnung
- IMD zu IDD
- Kerninhalte der IDD
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Standesregeln für Versicherungsvermittlung
- §§ 137 und 138 GewO
- §§ 26 bis 32 MaklerG
- Versicherungsvermittler-Verordnung
- Lehrplan des Fachverbandes
- IBIP-Verordnung 2017/2359
- POG-Verordnung 2017/2358
Prüfungsfelder
- Außenauftritt
- Weiterbildung
- Beratungsprozess NEU
- Produktvertriebsvorkehrungen (Product Oversight and Governance – POG)
- Beschwerdemanagement
Aufsicht
- Gewerbebehörde
- Finanzmarktaufsicht
Sanktionen
- Verwaltungsrechtliche Konsequenzen
- Zivilrechtliche KonsequenzenDauer: 5 x 1,5 Stunden; jeweils von 10.00 - 11.30 Uhr (Unterrichtsstunden 7,5 Netto Modul 1)
Erforderliche Ausrüstung für GoToWebinar
- Windows- oder Mac-Computer
- Internetverbindung (am besten Breitband)
- Lautsprecher (integriert oder USB-Headset)
Die meisten Computer verfügen über integrierte Mikrofone und Lautsprecher. Sie erhalten jedoch eine viel bessere Audioqualität, wenn Sie ein Headset oder einen Handapparat verwenden. Sie können auch Anrufe mit Ihrem Festnetztelefon oder Mobilgerät durchführen.
Kosten: € 225,– ÖVM-Mitglieder jeder weitere Zugang € 25,--
€ 450,- Nicht-Mitglieder jeder weitere Zugang € 50,--
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit
Termine, Details und Anmeldung
Termin |
Zeit |
Ort |
Vortragende/r |
Online-Anmeldung |
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.
Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.