Rechtsschutzversicherung
- Überblick über die verschiedenen Versicherungsfall-Definitionen
- Ereignistheorie Anwendungsbereich & Judikaturbeispiele
- Verstoßtheorie Anwendungsbereich & Judikaturbeispiele
- Vorerstreckungsklausel im Rahmen des zeitlichen Geltungsbereiches Anwendungsbereich & Beispiele
- Nachmeldungsfrist (Nachhaftung) in der Rechtsschutzversicherung
- Aktuelle OGH-Beispiele
Aktuelle Rechtsschutz-Judikatur (2 Std.)
- Neues zur Schadenmeldungs- und Aufklärungsobliegenheit
- Aktuelle „Klauseljudikatur“ (auf Basis diverser Verbandsprozesse) des OGH zur Rechtsschutzversicherung - welche Klauseln hat der OGH zuletzt für nichtig bzw. intransparent erklärt? - Aktuelle Judikatur zu den vom RS-Versicherer zu übernehmenden Kosten
- OGH-Dauerbrenner Erfolgsaussichtsprüfung in der Rechtsschutzversicherung
Dauer: 2 x 2 Stunden; jeweils von 10.00 - 12.00 Uhr Unterrichtsstunden 4 Netto, 4 Stunden Modul 2 Fach- und Spartenkompetenz Erforderliche Ausrüstung für GoToWebinar
- Windows- oder Mac-Computer
- Internetverbindung (am besten Breitband)
- Lautsprecher (integriert oder USB-Headset)
Kosten: € 120,– ÖVM-Mitglieder jeder weitere Zugang € 20,--
€ 240,- Nicht-Mitglieder jeder weitere Zugang € 40,--
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit
Termine, Details und Anmeldung
Termin |
Zeit |
Ort |
Vortragende/r |
Online-Anmeldung |
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.
Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.