Der Regress im Versicherungsrecht


Grundlegende Wiederholung möglicher Regressarten in Österreich. Der Regress gegen Dritte gem §67VersVG. Ansprüche, Voraussetzung sowie Umfang des Forderungübergangs. Wer ist Dritter iS des Regresses? Legalzession gem 332 ASVG, genauer Zeitpunkt der Legalzession, Einwendungen des Regresspflichtigen; Verjährung des eines Regresses möglich? Solidarhaftung – Regress möglich? Der Regress im KFZ Bereich (z.B. Schwarzfahrt). So manche OGH Entscheidung dazu

Zielgruppe:
Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler, Versicherungsagenten, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von rechtsberatenden Berufen

Der Begriff REGRESS ist im versicherungsrechtlichen Kontext allgegenwärtig – um nicht zu sagen – omni präsent. Die Auswirkungen des Regresses werden aber gerne einmal unterschätzt. Genau dieses Webinar soll dabei helfen, das inhatliche Bild abzurunden und wird dies auch mit der einen oder anderen OGH Entscheidung visualisiert.
Dieses Webinar kann nur als Blockveranstaltung gebucht werden - Sie nehmen bei Anmeldung von einem Termin also automatisch bei allen Veranstaltungen teil.  Dauer: 4 x 1,5 Stunden; jeweils von 14.00 - 15.30 Uhr

Level: Advanced Unterrichtsstunden 6 Netto, 2 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht 4 Stunden Modul 2 Fach- und Spartenkompetenz Erforderliche Ausrüstung für GoToWebinar
  • Windows- oder Mac-Computer
  • Internetverbindung (am besten Breitband)
  • Lautsprecher (integriert oder USB-Headset)
Die meisten Computer verfügen über integrierte Mikrofone und Lautsprecher. Sie erhalten jedoch eine viel bessere Audioqualität, wenn Sie ein Headset oder einen Handapparat verwenden. Sie können auch Anrufe mit Ihrem Festnetztelefon oder Mobilgerät durchführen.
Kosten: € 180,– ÖVM-Mitglieder jeder weitere Zugang € 30,--
             € 360,- Nicht-Mitglieder jeder weitere Zugang € 60,--
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit

Termine, Details und Anmeldung

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.