Antrag, Storno, Konvertierung - Rechtsfragen von Abschluss, Änderung, Beendigung von Versicherungsverträgen


Von der „Wiege“ bis zur „Bahre“ des Vertrags: Rechtsfragen, die Makler*innen bei Abschluss, Konvertierung und Auflösung des Versicherungsvertrags zu lösen haben. Systematisch, praxisgerecht und auch für Nichtjuristen verständlich dargestellt auf Basis der OGH-Judikatur. A.   Rund um den Vertragsabschluss ·         Vertragsabschluss wann? Angebot – Annahme, vorläufige Deckung/Sofortschutz und Pflichten des Maklers in diesem Fall ·         Vertragsabschluss wie? Form bei Vertragsabschluss: Schriftformvereinbarung Schriftliche Zustimmung der Gefahrsperson als Wirksamkeitsvoraussetzung des Vertrags ·         Abweichung Antrag/Vertrag/Polizze, § 5 VersVG Anwendungsbereich, Anforderungen, Ausnahmen von § 5 VersVG ·         AVB Wie werden AVB vereinbart? Was gilt, wenn VN keine AVB übermittelt wurden? Welche AVB gelten überhaupt? B.   Vertragskonvertierung ·         Vertragskonvertierung: Wann Neuvertrag, wann adaptierter Altvertrag? Konsequenzen der Einstufung? Judikaturbeispiele zu Konvertierung A.   Storno“ Einige ausgewählte besonders wichtige Rechtsfragen zu „Storno“. ·         Storno wodurch? Kündigungen, Rücktritte, Anfechtung, Interessewegfall, Ablaufkündigung … Welche Kündigungsklauseln in AVB sind zulässig? Kündigungsmöglichkeiten für VN in der Lebensversicherung: Was geht, was nicht?  Kündigung bei Bündelversicherung? ·         Storno wie? Korrekter Inhalt und Auslegung von Kündigungserklärungen Formfragen: Kündigung per unterschriebenem Fax, per E-Mail zulässig? Folgen von Formfehlern? ·         Storno wann? Zugang Kündigung: Per Post, E-Mail, Fax? Wann zugegangen? Nachweis Zugang: Wer und wie? Fristen und Termine; Fristberechnung Folgen verspäteter Kündigung ·         Kündigung durch und über Makler Vollmacht – Vollmachtsnachweis – Umfang der Vollmacht/Vertretungsmacht Kündigung durch Versicherer über Makler: Wirksamer Zugang an VN? ·         Ablaufkündigung Konsequenzen für Deckung/Prämie, wenn kein Hinweis auf Vertragsablauf durch Versicherer; neue OGH- Judikatur zu Verlängerungsklauseln und deren Folgen ·         Kündigung § 8 Abs 3 VersVG Verbrauchergeschäft? Wann ist die Verwertung von Liegenschaften ein Verbrauchergeschäft? Wann sind Verträge von Wohnungseigentümergemeinschaften Verbrauchergeschäfte? Kündigung nach § 8/3 bei Verkauf von Unternehmer (Bauträger) an Private und umgekehrt (Privat verkauft an Unternehmer)? Kündigung bei „Vertrag auf Hausverwaltung“? Fristen, Termine? Bei Konvertierungen: 3 Jahre ab wann? ·         Schadensfallkündigung Was ist „Schadensfall“? Bedeutung der Versicherungsleistung für Schadensfallkündigung? Bagatellschadensklausel: Was ist zulässig? Was heißt „Parität“? Welche Sparten - Analogie? Unzulässige Vertragsklauseln? ·         Besitzwechselkündigung In welchen Fällen? Ab wann? Fristen? Nachweis? Prämienzahlungspflicht, Leistungsanspruch, Dauerrabattrückzahlung? Besitzwechsel bei Unternehmensumgestaltungen (Einbringung in Gesellschaft, Gesellschafterwechsel …)?
Dieses Webinar den ganzen Tag statt. (max. Teilnehmerzahl: 100)
Dauer: 09.00 - 10.30 Uhr
              11.00 - 12.30 Uhr
              13.30 - 14.45 Uhr
              15.15 - 16.30 Uhr Unterrichtsstunden 5,5 Netto, 5,5 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht Erforderliche Ausrüstung für GoToWebinar
  • Windows- oder Mac-Computer
  • Internetverbindung (am besten Breitband)
  • Lautsprecher (integriert oder USB-Headset)
Die meisten Computer verfügen über integrierte Mikrofone und Lautsprecher. Sie erhalten jedoch eine viel bessere Audioqualität, wenn Sie ein Headset oder einen Handapparat verwenden. Sie können auch Anrufe mit Ihrem Festnetztelefon oder Mobilgerät durchführen.
Kosten: 180,– ÖVM-Mitglieder jeder weitere Zugang € 20,--
              € 360,- Nicht-Mitglieder jeder weitere Zugang € 40,--
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Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.