Workshop Maschinenbruch Versicherung


I. Allgemeines über die Maschinenversicherung -Einteilung stationäre und fahrbare Maschinen II.BEDINGUNGEN Allg Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten -AMB 2008 Besondere Bedingungen zu den Allg Bedingungen für die Versicherung von Maschinen -BB AMB 2008 EXKURS: Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von fahrbaren und transportablen Geräten -ABMG 2010 Allg Bedingungen für die Maschinen Betriebsunterbrechungs Versicherung -AMBUB 2008 Allg Bedingungen für die Maschinen Garantieversicherung (Haftung aus Sachmängeln) -AMGV 1980 Bedingungen für die Maschinen Montageversicherung -AMMB 2010
III. Elektronikversicherung -Versicherte Sachen -Versicherte Gefahren u Schäden -Versicherungswert und Prämie  
IV. Betriebsunterbrechungsversicherung -Versicherter Betrieb -Versicherte Gefahren -Sachschaden -Betriebsunterbrechung -Deckungsbeitrag -Versicherungswert, Haftungszeit, Haftungssumme  
V. KASKO Versicherung -Was ist versichert -Was gilt als Versicherungsfall -Welche Leistung erbringt der Versicherer -Risikoausschlüsse EXKURS: Maschinenbruch KASKO Versicherung  
VI. Transport und Verkehrshaftungs und Spediteursversicherung Unterscheidungsgrundsätze Haftungsversicherung Versus All Risk Versicherung

Preis für ÖVM Mitglieder 

1 Person € 275,–
2 Personen € 252,–
ab 3 Personen € 221,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen 

Credits: 80

Alle Preise pro Person exkl. 20% USt.

Termine, Details und Anmeldung

Termin

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Online-Anmeldung



Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.