Schadenersatzrecht anhand eines praktischen Schadenbeispiels


Das Seminar zeigt anhand eines praktischen Schadensbeispiels (Haftpflicht Landwirtschaft mit Personen- und Vermögensschaden sowie Personen- und Vermögensschaden nach Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss) illustrativ die Komplexität von der Schadensmeldung bis hin zu den richterlichen Urteilen im Instanzenzug.  

 

·         Obliegenheiten vor dem Schadensfall

·         Schadenersatzrecht

·         Mitverschulden des Geschädigten

·         Legalzession

·         Schadenersatzklage

·         Die „Macht“ der gerichtlich bestellten Gutachter

·         Freie Beweiswürdigung der Richter -
Urteil der ersten und zweiten Instanz sowie die Abweichung bisheriger OGH Urteile

·         Kfz-Haftpflichtversicherung

·         Legalzession – Verschlechterungsverbot – hält dies wirklich?

·         Helikopterkosten – Wann & Was zahlt die Sozialversicherung

·         Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung

·         Forderungen gegen den Geschädigten 

·         VersVG – ua Regressanspruch des Versicherers

Preis für ÖVM Mitglieder           Preis für Nicht-Mitglieder 1 Person € 330,–                                pro Person € 660,-
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit. Credits: 80

Termine, Details und Anmeldung

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.