Ruhestandsplanung - Die neue Form der Altersvorsorge Ihrer Kunden


Inhalt:
- ­Blick über die Grenze: "Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte" (DIN 77230)
- Begriffliche Abgrenzung: Altersvorsorge versus Ruhestandsplanung
- Unzureichende Grundversorgung in der Sozialversicherung
   ·  Pensionsversicherung
   ·  Pflegeversicherung
-   Ergänzungen zur gesetzlichen Basisversorgung
   ·  Lebensversicherungen
      o  Formen
         x  Klassische Lebensversicherung
         x  Kapitalanlageorientierte Lebensversicherung
         x  Fondesgebundene Lebensversicherung
         x  Fondsorientierte Lebensversicherung
         x   Ertrag versus Kosten
   ·  Komplementäre Veranlagungsinstrumente
      o   Formen
         x  Wertpapiere
         x  Immobilien
         x  Alternative Investments
-   Nebenschauplatz RECHT
   ·  Testament
   ·  Erwachsenenvertretung
   ·  Patientenverfügung
   ·  Organspende
-   Leistungsgerechte Entlohnung des Maklers in der Ruhestandsplanung 
Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,– jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,– Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit.


Unterrichtsstunden Netto  6,5

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung



Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.