Provisionsvereinbarungen und -abrechnungen lesen und verstehen


Seminarinhalt

Teil 1: Basiswissen

  • Courtagearten und deren Berechnungen
  • Grundbegriffe in den Courtagevereinbarungen – Text richtig verstehen
  • Erwartete, erhaltene und verdiente Courtage-Beispielrechnungen
    – Eigene Konvertierung
    – Konvertierung von Fremdpolizzen – Wahrung
    – Verlorenes Geschäft
    – Dauerrabatt
    – Prämienübernahme

Teil 2: Provisionskontrolle

  • Provisionsnoten der Versicherungen lesen: Papier – PDF – OMDS
  • Unterschiedliche Berechnungen der gleichen Courtage-Arten je Versicherung
  • Provisionskontrolle: Wo passieren Fehler? Wie findet man Fehler (Geld)?
  • Begriffe und Messgrößen bei der Bonifikationen

Teil 3: Betriebswirtschaftliche Aspekte: Provision – Umsatz – Budget – Bilanz

  • Provisionsnote = verkehrte Rechnungslegung
  • Buchhaltung – Was ist in diesem Fall Soll und Haben
  • Budget – Planung ist auch für Versicherungsmakler wichtig und möglich
  • Bilanz – Nicht alle erhaltene Provisionserlöse sind in der Bilanz sofort zu versteuern

Preis für ÖVM Mitglieder 

1 Person € 245,–
2 Personen € 225,–
ab 3 Personen € 198,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen 

Credits: 80

Alle Preise pro Person exkl. 20% USt.

Termine, Details und Anmeldung

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Online-Anmeldung



Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.