Praxisworkshop Feuer, Feuer-BU


Zielgruppe:
Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler, Versicherungsagenten, Mitarbeiter von rechtsberatenden Berufen.   Das Spiel mit dem Feuer und der Feuer –Betriebsunterbrechung. Die Feuerversicherung deckt bekanntlich Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag. Reicht uns diese Kenntnis aus, um bedarfsorientiert als Versicherungsmakler beraten zu können?

Inhalte:
  • Aufgaben und Methodik des Riskmanagement
  • Risikoerkennung
  • Risikobewertung
  • Risikobehandlung
  • Erstellung des Deckungskonzeptes
  • Deckungsübersicht
  • Deckungserweiterungen
  • Ausschlüsse Feuer
  • Obliegenheiten
  • Unterversicherung
  • Bruchteilsversicherung
  • Praxisbeispiele
  • Judikatur (OGH) zur Feuerversicherung
  • F-Betriebsunterbrechung
  • Rückwirkungsschäden
  • Wechselwirkungsschäden
  • Zusatzversicherungen
  • Entschädigung aus der F-BU
  • Schadenminderungskosten
Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,– jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,– Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit.


Unterrichtsstunden Netto  6,5

1 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
5,5 Stunden Modul 2 Fach- und Spartenkompetenz

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung



Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.