KFZ-Schadenerledigung inkl. Auslandsschäden - Tipps für möglichst rasche & unbürokratische Abwicklung


Sie erhalten einen Überblick über die internationale Schadenregulierung, Grundlagen des Grüne Karte und 4.KH (Besucherschutzrichtlinie) Systems, sowie das Zusammenspiel des ausländischen Korrespondenten und der heimischen Versicherung und das internationale Teilungsabkommen. Des Weiteren stehen ein Ländervergleich und Unterschiede im Schadenersatzrecht, Verjährung in der täglichen Regulierungspraxis im Fokus, sowie die Rolle und Aufgaben des Versicherungsverbandes als Grüne Karte Büro und Informations- bzw. Entschädigungsstelle.

Anhand von praktischen Beispielen erfahren Sie, wie ein KFZ-Schaden möglichst unbürokratisch und rasch abgewickelt werden kann.

Macht es Sinn über die Kaskoversicherung abzurechnen, obwohl das Alleinverschulden den Lenker des gegnerischen KFZ trifft?  Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich daraus?

Es werden Begriffe, wie das Teilungsabkommen, das Quotenvorrecht sowie die Differenztheorie an Hand praktischer Beispiele erläutert.

Welche Ansprüche können bei einem Personenschaden gestellt werden und welche Leistungen von Dritter Seite (Sozialversicherung, freiwillige Versicherung) muss sich der Geschädigte anrechnen lassen.
Die Inhalte: 

KFZ-Auslandsschäden:

  • Grüne Karte     
  • Schadenregulierungsbeauftragter
  • 4.KH    
  • Wohnsitzgerichtsstand
  • Informationsstelle         
  • Zustellungsbevollmächtigter
  • Entschädigungsstelle     
  • Verjährung
  • VVO    
  • Turnus
  • Korrespondent  

Praktische Tipps zur Schadenabwicklung:

  • Abwicklung eines KFZ-Schadens
  • Totalschadenabrechnung (Unterschied Kasko-KFZ-Haftpflicht)
  • objektiver Minderwert/merkantile Wertminderung
  • Teilungsabkommen
  • Differenztheorie
  • Quotenvorrecht
  • Ansprüche bei Personenschäden (Trauerschmerzengeld)
  • Aktuelle versicherungsrechtliche OGH-Entscheidungen

Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,–

jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG
von der MWSt. befreit.

Unterrichtsstunden Netto  6,5
4 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
2,5 Stunden Modul 2 Fach- und Spartenkompetenz

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung



Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.