ÖVA Wissensbooster Impulstag


5 Vorträge:

  • Hacked! Wie Unternehmen in der Krise bestehen – Mit echten Fällen und klaren Antworten!
    - mit Mag. Daniel Rossgatterer
  • Von Cyber bis KI – Welche Antworten hat die Versicherungswirtschaft auf neuartige Risiken
    - mit Mag. Kerstin Keltner
  • Fehler bei der Schadensbearbeitung – Wenn der Schaden zum Risiko wird!
    - mit Prof. Gerhard Veits
  • Aktuelle Themen aus dem Versicherungsund Versicherungsmaklerrecht
    Vom EU-Gesetzgeber und dem Provisions- anspruch für ungebundene Versicherungsmakler bis zu den Empfehlungen der RSS
    - mit Univ. Prof. Dr. Sonja Bydlinski
  • OGH- Judikatur – Rückblick und Ausblick
    - mit Dr. Nora Michtner

Link zu unserer Einladung und Anmeldung!

Unterrichtsstunden Netto 7,5
4 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
3,5 Stunden Modul 2 Fach- Spartenkompetenz

Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 300,–
ab 2. Person 10% Rabatt

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 450,–

Pakte-Preis für ÖVM Mitglieder (Impulstag und Webinar Tage)
1 Person € 360,–
ab 2. Person 10% Rabatt

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 540,–

jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit.

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

20.01.2026 09:00-18:00
Wien


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.