Honorarberatung


Die Diskussion um die angemessene Entlohnung von Versicherungsvermittlern ist allgegenwärtig. Ein Provisionsverbot wird auf höchster Ebene heftig diskutiert und von Provisionsgegnern sogar vehement gefordert. Man erwartet sich dadurch mehr Transparenz und Unabhängigkeit in der Beratung, was letztendlich aus der Sicht des Kunden zu positiveren Beratungsergebnissen führen soll.

Inhalte im Detail:

  • Was ist die Kritik am aktuellen Vergütungssystem?
  • Was versteht man unter Honorarberatung?
  • Welche Honorarformen gibt es?
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • ABGB
  • MaklerG
  • GewO
  • KSchG
  • Grundlagen der Kalkulation
  • Kostenarten
  • Kostenstellen
  • Kostenträger
  • Kostenzurechnungsprinzipien
  • Kostenrechnungskreislauf

 

Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,–

jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a
UStG von der MWSt. befreit.

Unterrichtsstunden Netto  6,5
5,5 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
1 Stunden Modul 2 Fach- Spartenkompetenz

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

29.03.2023
09:00 17:00
Mils
Mag. Alexander Meixner
24.05.2023 09:00 17:00
Wien
Mag. Alexander Meixner


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.