Honorarbasiert oder provisionsgesteuert – welcher Vergütungsform gehört die Zukunft?
Die Diskussion um die angemessene Entlohnung von Versicherungsvermittlern ist all gegenwärtig. Provisionsgegner fordern vehement ein Provisionsverbot, weil sie sich dadurch mehr Transparenz und Unabhängigkeit in der Kundenberatung erwarten. Der Arbeitsaufwand der Versicherungsvermittler*innen steigt im Verhältnis zur Provision überproportional. Das nicht zuletzt deshalb, weil die Versicherer immer mehr Tätigkeiten, die sie früher selbst erledigten, auf den alternativen Vertrieb überwälzen.
- Grundlagen
- Statusbericht
- Abgrenzung Provision von Honorar
- Honorarformen
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Zivilrecht (VersVG, MaklerG, KSchG etc.)
- Steuerrecht (EstG, UStG etc.)
- Kalkulation – eine Kurzeinführung
- Grundbegriffe der Preisfindung
- Kalkulationsmodelle
- Einführung eines Honorarsystems
- Strategien
- Dokumente
- Umsetzung
Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–
Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 495,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a
UStG von der MWSt. befreit.
Unterrichtsstunden Netto 6,5
5,5 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
1 Stunden Modul 2 Fach- Spartenkompetenz
Termine, Details und Anmeldung
Termin |
Zeit |
Ort |
Vortragende/r |
Online-Anmeldung |
23.10.2025 |
09:00 17:00 |
Anif |
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.
Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.