Finanzmanagement für Versicherungsmakler


INHALT: 1) Finanzmathematik -  Grundlagen    o   Barwert    o   Endwert    o   Zinsperioden    o   Zinssätze (Nominal- und Effektivzinssatz)    o   Renten -  Veranlagung    o   Sparpläne    o   Einmalerläge    o   Rentenberechnungen (lebenslange und temporäre Rente) -   Finanzierung    o   Kredite    o   Leasing -   Kennzahlen von Investmentfonds    o   Cost-Average-Effekt    o   Performances    o   Volatilität    o   Sharpe Ratio 2) Steuern -  Erfolgssteuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer) -  Kapitalertragsteuer, Vermögenszuwachssteuer und Immobilienertragsteuer -  Umsatzsteuer -  Grunderwerbsteuer -  Versicherungssteuer 3) Lebensversicherungen -   Verordnungen    o   Gewinnbeteiligung    o   Höchstzinssatz    o   Kapitalanlage    o   Information

-   Nachversteuerungsproblematik -   Kosten - gezillmert oder ungezillmert? -   Effektivverzinsung -   Produktanalyse (softwareunterstützt) VORAUSSETZUNGEN: Zum Besuch dieses Seminars sind Grundkenntnisse aus den Themenbereichen Mathematik, Steuern und Lebensversicherungen ausreichend. Die Teilnehmer sollten im Umgang mit Taschenrechnern geübt sein. Ein spezieller finanzmathematischer Rechner wird zur Verfügung gestellt.

Preis für ÖVM Mitglieder 

1 Person € 275,–
2 Personen € 252,–
ab 3 Personen € 221,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen 

Credits: 80

Alle Preise pro Person exkl. 20% USt.

Termine, Details und Anmeldung

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.