Bauversicherung - die Feinheiten der Haftpflicht- und Bauwesenversicherung


Inhalt

  • Gesetzliche Haftungen
  • Haftungen nach ÖNORM B2110
  • Vertragshaftung
  • Die Berufshaftpflichtversicherung für Planer und technische Büros
  • Die Bauherrnhaftpflichtversicherung
  • Die Bauträgerhaftpflichtversicherung (gesetzliche Pflichtversicherung)
  • Die Haftpflichtversicherung der Professionisten
  • Umwelthaftung und Umweltsanierungskostenversicherung
  • Die Bauwesenversicherung
  • Die Gewährleistungsversicherung
  • Das Dokumentengeschäft aus versicherungstechnischer Sicht (Garantieversicherung)
  • Die Schäden zu den einzelnen Versicherungssparten
  • Anschlüssen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen
  • Zusatzdeckungen zu den jeweiligen Versicherungsbedingungen
  • Personenschäden am Bau und Regress der Sozialversicherungsträger
  • Haftungsabgrenzungen
  • Risiken der Vertragspartner aus dem BauKG
  • Judikatur der letzten Jahre zu den diversen Versicherungssparten
Preis für ÖVM Mitglieder 
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,– jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,– Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit. Unterrichtsstunden Netto  6,5

Termine, Details und Anmeldung

Termin

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Online-Anmeldung



Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.