Schadenbearbeitung durch den Versicherungsmakler II


Dieses Seminar behandelt eine ganze Reihe von derartigen Fällen und Anleitungen für deren Erkennung.

  • Beweislastverteilung
  • Unklare Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen
  • Kfz: Reparatur- oder Totalschadenabrechnung
  • Quotenvorrecht
  • Neuwert / Zeitwert
  • Einwand der Verjährung
  • Zinsansprüche des Versicherungsnehmers

Schadensfälle aus folgenden Versicherungssparten werden erläutert: (Auszug)

  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Feuerversicherung
  • Leitungswasserversicherung
  • Haushaltsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • KFZ-Haftpflicht u. Kasko

Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–
                                                                 
Bei Anmeldungen für beide Seminartage gelten folgende Preise:
1. Person         € 590,–
ab 2. Person    € 544,–
ab 3. Person    € 483,–

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,–

jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit.

Unterrichtsstunden Netto  6,5
4 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
2,5 Stunden Modul 2 Fach- Spartenkompetenz

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

16.05.2024 09:00
17:00
Mils
Prof. Gerhard Veits


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.