Schadenbearbeitung durch den Versicherungsmakler I


  • Schaden – Verpflichtung des Versicherungsmaklers
  • Fehler und Haftung des Versicherungsmaklers
  • Erwartungshaltung des Klienten
  • Schadenssachbearbeiter des Versicherungsmaklers
  • Mühewaltung und Chance
  • Vorprüfung
  • Beratung über die Einhaltung der Obliegenheiten
  • Honorare für Forderungen für den Klienten
  • Fälligkeit der Versicherungsleistung (VersVG)
  • Recht des VN zur Einsicht in Gutachten (VersVG)
  • Verjährung (VersVG)
  • Paritätisches Kündigungsrecht
  • Kulanzansuchen
  • Verletzung von Geheimnissen und Versicherungsbetrug
  • Allgemeine Regeln für die Schadensmeldung
  • Sachbearbeiter am Telefon
  • Schadensfälle und Bearbeitung aus der Praxis

Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–
                                                                      
Bei Anmeldungen für beide Seminartage gelten folgende Preise:
1. Person         € 590,–
ab 2. Person    € 544,–
ab 3. Person    € 483,–

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,–

jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit.

Unterrichtsstunden Netto  6,5
4 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
2,5 Stunden Modul 2 Fach- Spartenkompetenz

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

15.05.2024 09:00
17:00
Mils
Prof. Gerhard Veits


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.