Prüfungsangst? – „Der IDD-Ordner hilft rasch und zuverlässig!“


Seminarinhalte

Versicherungsvermittler:innen befinden sich auch 2024 im Fadenkreuz der Aufsicht. Angekündigte, aber auch unangekündigte Überprüfungen der Bezirksverwaltungsbehörden stehen an der Tagesordnung. Und es kann jeden treffen! Wie bin ich für eine derartige Prüfung optimal vorbereitet? Was wird geprüft? Welche Unterlagen und Dokumente muss ich vorlegen? Antworten auf diese Fragen und auf viele mehr soll dieses Seminar liefern. Ziel dieses Seminars ist es, dass jede Teilnehmer:in – teilweise unterstützt von Mustervorlagen – in der Lage ist, einen IDD-Ordner für sein Unternehmen zusammenzustellen.

• IDD
• IMD zu IDD
• Kerninhalte der IDD

Rechtliche Rahmenbedingungen

• §§ 137 und 138 GewO
• Standesregeln für Versicherungsvermittlung
• Offenlegungs- und Taxonomieverordnung („Substainable Finance“)
• POG-Verordnung („Aufsichts- und Lenkungsanforderungen“)
• IPID-Verordnung („Standardformat für Informationsblätter“)
• IBIP-Verordnung („Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten“)
• Leitlinien für Beschwerdebearbeitung der EIOPA

Prüfungsfelder

• Außenauftritt
• Beratungsprozess NEU inklusive Sustainable Finance
• Dokumentation
• Geld und Terrorismusfinanzierung
• Weiterbildung
• Datenschutz „Code of Conduct“
• Produktvertriebsvorkehrungen (Product Oversight and Governance – POG)
• Interessenskonflikte
• Vergütungspolitik
• Beschwerdemanagement

Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,–

jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG
von der MWSt. befreit.

Unterrichtsstunden Netto  6,5
6,5 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

15.05.2024 09:00
17:00
Wien
Mag. Alexander Meixner


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.