Über den Umgang mit den grotesken Auswirkungen der Datenschutzverordnung.

Spätestens seit der Einführung der Datenschutzverordnung DSGVO geraten unabhängige Versicherungsmakler in Atemnot. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung dürfen sie niemanden mehr kontaktieren, und auch der Umgang mit personenbezogenen Daten wird weiter erschwert. Neukundengewinnung auf Empfehlungsbasis wird damit praktisch verunmöglicht. Aber wie sonst sollen sie zu Neugeschäft kommen?

Kommentar von ÖVM-Präsident Ing. Alexander Punzl

Versicherungsmakler geraten derzeit zwischen alle Fronten. Sie müssen Internet-Profis sein, um sich auf dem zunehmend digitalisierten Beratungsmarkt zu behaupten. Beim Kunden müssen sie mit ihrer Rechtsexpertise überzeugen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, und im Umgang mit Versicherungsunternehmen wahre Kommunikationsprofis sein. Denn auch diese fordern Makler zunehmend – aus Furcht vor der Datenschutzbehörde oder aus Kalkül.

So dürfen etwa Abrechnungen zu einer Krankenzusatzversicherung nicht mehr kontrolliert werden, weil die Versicherung sie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr weiterschicken darf – obwohl genau derselbe Makler die Arzt- und Medikamentenrechnungen des Kunden an die Versicherung geschickt hat. Oder die Haftpflichtversicherung eines Subunternehmers, der dem Generalunternehmer Schaden zugefügt hat, versteckt sich konsequent und standhaft hinter der DSGVO, um dringend nötige Auskünfte zur Aufklärung zu verweigern.

Es geht aber noch mehr: Manche Versicherer planen, Anträge nicht mehr anzunehmen, wenn sie nicht ausschließlich auf deren Formularen ausgefüllt oder über ihre Internetportale gestellt werden. Wenn das so weitergeht, können Makler ihre kundenspezifischen Risikoanalysen und dazu passenden Deckungskonzepte gleich vergessen, da sie dann ohnehin nur noch Standardprodukte zu den Bedingungen der Versicherer abschließen können.

Hinzu kommen die Dokumentationspflichten. Selbst wenn man die Anzahl der Beratungsprotokolle, Produktblätter, Aufgaben weiter vervielfacht, wird das weder Konsumenten vor Beratungsfehlern schützen, noch selbst gewissenhafte Versicherungsmakler davor bewahren, von ihren Kunden in die Haftung genommen zu werden. Die Lösung kann nur sein, dass man auch im Versicherungsgeschäft endlich von einer gewissen Mündigkeit und Eigenverantwortung des Kunden ausgehen können muss.

Bleibt die "DSGVO-konforme" Kundenakquisition – gibt es die überhaupt noch? Sicherlich, aber im Moment weiß noch niemand wie. Die DSGVO ist gerade mal einige Monate in Kraft, und obwohl die zuständige Behörde bereits viele Fälle zu bearbeiten hat, fehlt die Judikatur dazu. Nur diese würde Rechtssicherheit geben.

Was zählt ist also der gesunde Menschenverstand. Versicherungsmakler können nur danach trachten, die DSGVO bestmöglich einzuhalten, dann sollte auch nichts passieren. Empfehlungen sollten vom Empfehlungsgeber persönlich ausgesprochen, Kontaktaufnahmen grundsätzlich angekündigt und vom vermeintlichen Interessenten zugelassen werden. Und wenn sich trotzdem mal einer erbost über die Anbahnung zeigt, entschuldigt man sich höflich und löscht alle seine Daten.

Ing. Alexander Punzl ist Präsident des Österreichischen Versicherungsmaklerrings (ÖVM), selbständiger Versicherungsmakler, Vortragender und Mediator in Wien

Ansprechpartner

Ulrike Menger
Unternehmenssprecherin
Österreichischer Versicherungsmaklerring und Verband der Risk-Manager und Versicherungs-Treuhänder
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