IDD-Vorbereitung für Versicherungsmakler aufwändig

Rechtsanwalt Walter Niederbichler warnt vor der zunehmenden Maklerhaftung

"Wenn Sie sich nicht weiterbilden, zeigt man Ihnen die gelbe Karte - und irgendwann die rote!" Mit diesen eindringlichen Worten hat Rechtsanwalt Walter Niederbichler niederbichler.at seinen Vortrag "Maklerhaftung - Nein danke. Haftungsfallen und wie vermeide ich sie" beim diesjährigen ÖVM-Forum 2018 oevm-forum.at in Linz eröffnet. Die Einführung der EU-Richtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) ab Oktober diesen Jahres regelt Produkte, Beratung und  Dokumentation von Versicherungsmaklern - einschließlich neuer Sanktionen bei Nichtbeachtung. Das bringt viele Neuerungen mit sich, so Niederbichler.

"Sie werden auf der Schulbank sitzen"

Die europaweite Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD soll den Versicherungsvertrieb und dessen Transparenz, den Verbraucherschutz und die Harmonisierung nationaler Vorschriften vorantreiben. "Sie werden viel auf der Schulbank sitzen", prognostizierte Niederbichler den anwesenden Versicherungsvertrieblern in Hinblick auf viele neue Regeln. Die vorgeschriebenen 15 Stunden pro Jahr würden nicht ausreichen, um die Branche umfassend auf alle Neuerungen vorzubereiten, so der Anwalt. "Allein letztes Jahr gab es für den Vertrieb von Versicherungen mehr als 400 gesetzliche Änderungen", führte Niederbichler aus.

Viele der zukünftigen Gesetzesänderungen stellen Versicherungsvertriebler mehr in die Pflicht als bisher: Während Versicherungsagenten darauf bauen konnten, dass der Versicherungsbetrieb, dessen Police sie vertreiben, sich bei etwaigen Streitfragen schützend vor sie stellt, werden sie beim Vertrieb von Policen mehrerer Anbieter ab Oktober wie Versicherungsmakler vom OGH in Österreich behandelt. Im Falle von Versicherungsmaklern ist eine Hilfeleistung des Versicherungsanbieters hingegen nicht gewährleistet, der Makler somit einem höheren Strafmaß bei Fehlern ausgesetzt. "Schauen Sie auf Ihre Tätigkeit", appellierte Niederbichler.

Betreuung steht an oberster Stelle

Die Fehler entstehen, so der Experte, hauptsächlich in der Betreuung von Kunden: "Was versteht der Kunde? Wie sage ich was? Das sind die Hauptfragen, die Sie sich stellen müssen." Wenn im Gerichtsfall der Versicherungsnehmer gegen den Versicherungsvertriebler klagt, stünden die Chancen für den Vertreiber schlecht. Wichtig ist deshalb, in stetigem Austausch mit dem Kunden zu stehen: „Bevor der Versicherungsnehmer der Meinung ist, über eine Neuigkeit nicht hinlänglich informiert worden zu sein, informieren Sie ihn besser gleich über Neuerungen in der Gesetzgebung und Dinge, die sich dadurch für ihn verändern.“

In der ausgiebigen und lückenlosen Dokumentation von Fällen liegt die einzige verlässliche Sicherheit, wenn Versicherungsmakler verklagt werden, obwohl der Versicherungsnehmer vielleicht schuld sei, sind sich Experten sicher. "Aussage gegen Aussage ist vor Gericht nie gut. Protokolle sichern hingegen ab", erklärte Niederbichler.

Nichtsdestotrotz geht es nach dem Rechtsanwalt nicht einfach nur darum, sich vor etwaigen Klagen zu schützen: "Die IDD soll das Berufsverständnis von Versicherungsmaklern erhöhen. Sie sind Experten, wie Lehrer, Ärzte, Ingenieure. Haben Sie Respekt vor Ihren Kunden, Ihren Aufgaben und Ihren Tätigkeiten", forderte Niederbichler. (rud)

Ansprechpartner

Ulrike Menger
Unternehmenssprecherin
Österreichischer Versicherungsmaklerring und Verband der Risk-Manager und Versicherungs-Treuhänder
Gottfried-Alber-Gasse 5
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