12. Oktober 2020 |
Mag. Alexander Meixner
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Recht
Das paritätische Kündigungsrecht im Schadensfall gilt in der Rechtsschutzversicherung – anders als in der Haftpflichtversicherung – nicht kraft Gesetz. Es muss separat zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. In der Praxis erfolgt dies durch Aufnahme einer entsprechenden Klausel in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dann – mehr oder weniger – einvernehmlich Grundlage des abzuschließenden Versicherungsvertrages werden.
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26. September 2017 |
Ing. Mirko Gernot Ivanic
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Recht
Deckungsablehnungen im Rechtsschutz finden ihre Ursache regelmäßig in der Unwissenheit des Versicherungsnehmers über seine Obliegenheiten. In den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ARB 2015 werden die Pflichten im Artikel 8 behandelt.
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19. Juli 2017 |
Ing. Mirko Gernot Ivanic
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Recht
Der nachfolgend näher beschriebene Fall zeigt, wie sich das komplexe Bedingungswerk der Rechtsschutzversicherung auf die Leistungspflicht des Versicherers auswirkt und wie äußere Einflüsse die rechtliche Situation plötzlich völlig verändern können.
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